Zuckerbrot und Peitsche

Mandatsverzicht schon vor der Wahl.

Nach außen wird die ÖVP unter Sebastian Kurz zur Bewegung für alle, für die KandidatInnen zieht die Partei die Zügel straffer. Erstmals müssen alle ausnahmslos schon vor der Wahl auf ihr Mandat verzichten, sollte jemand anderes mehr Vorzugsstimmen bekommen. Bei Verstößen droht die Partei mit Geldstrafen und dem Parteigericht. Wer es dann in den Nationalrat schafft, muss dafür in manchen Bundesländern einen “Wahlbeitrag” abliefern und schriftlich bestätigen, das Vetorecht des Parteiobmannes zu akzeptieren.

Es ist ein ganzes Paket an Abkommen, Verpflichtungen und Verträgen mit der Partei, das die KandidatInnen der ÖVP für diese Wahl unterzeichnen müssen. Auf Wunsch des neuen Parteiobmannes, Sebastian Kurz, werden bei der Wahl die Vorzugsstimmen entscheiden, wer die Sitze der Partei im Nationalrat erhält. Da das im Widerspruch zur geltenden Nationalratswahlordnung ist, müssen jene, die auf eine Liste der ÖVP wollen, sogenannte “Verpflichtungserklärungen” unterzeichnen. Alle vermutlich 700-800 BewerberInnen der “Neuen Volkspartei” müssen auf ihr Mandat verzichten, noch bevor sie es erhalten haben. Doch das ist erst der Anfang.

“Mögliche Strafen sind Ermahnung, Geldbußen oder Ersatzleistungen, Ausschluss aus der Partei”: Das, was eine Landespartei “Fairness-Abkommen” nennt, müssen vor der Wahl alle KandidatInnen auf Regionalwahlkreis- und Landesebene unterzeichnen. Unverhohlen wird bei Nichteinhaltung des Abkommens mit rechtlichen Schritten gedroht. Jede Landespartei formuliert diese Fairness-Abkommen anders, manche nennen sie Verpflichtungserklärung oder Ehrenerklärung, doch sie alle haben vor allem ein Ziel: Die AnwärterInnen darauf einzuschwören, im Falle des Falles ihr Mandat wieder herzugeben. Es gibt unterschiedliche Versionen der Erklärung, die Bundespartei hat dieses Formular als Verzichts-Vorlage ausgegeben.

“Der Unterzeichner sieht dies als unmittelbaren Bestandteil der Listenerstellung und erteilt diese Zustimmung in Kenntnis der verfassungsgesetzlichen Gewährleistung des freien Mandats. Er ermächtigt die ‘Liste Sebastian Kurz – die neue Volkspartei’ und insbesondere den Zustellungsbevollmächtigten alle Schritte für die Umsetzung der oben erwähnten Regelungen aus den Durchführungsbestimmungen vorzunehmen.”

Der Zustellungsbevollmächtige ist jene Person, die die Verzichtserklärungen in die jeweils zuständige Wahlbehörde bringt. Besitzt eine Partei viele Blanko-Verzichtserklärungen, kann sie so unkompliziert Personen von weit hinten in den Nationalrat bringen. Die SPÖ Wien hat etwa 2013 gleich 63 Verzichtserklärungen auf einmal in die Landeswahlbehörde gebracht. Viele der damals auf ein Mandat verzichtenden Menschen wurden von ihrem Verzicht nicht einmal informiert. Ob die ÖVP schon vor der Wahl neben der Verpflichtungserklärung auch bereits vorausgefüllte Blanko-Verzichtserklärungen unterschreiben lässt, darüber herrscht Uneinigkeit. Die Bundespartei schreibt auf Anfrage: “Es gibt keine Blanko-Formulare der Bundes-ÖVP.” Und doch sagt selbst Noch-Klubchef Reinhold Lopatka im ORF-Report auf die Frage “Haben Sie diese Verzichtserklärung schon unterschrieben?”: “Ja, sicherlich.” Auch andere Kandidaten bestätigen, Verzichtserklärungen unterzeichnet zu haben.

Generell werden sich die Verwerfungen durch das Vorzugsstimmensystem der ÖVP in Grenzen halten. Rechnet man die neue Regelung mit der letzten Nationalratswahl 2013 durch, erkennt man schnell:

2013 wäre die neue ÖVP-interne Hürde im Regionalwahlkreis zwischen 564 (2B) und 4.123 Stimmen (3B) gelegen, auf der Landesliste zwischen 2.407 (Kärnten) und 15.517 Stimmen (NÖ) und auf der Bundesliste hätte ein/e KandidatIn 39.406 Stimmen gebraucht.

In den insgesamt 49 Wahlkreisen hätte sich tatsächlich weniger verschoben als gedacht. Gleich in 29 von 39 Regionalwahlkreisen hätte zumindest ein Kandidat die Hürde geknackt, es hätte aber real nichts verändert, da die ÖVP entweder kein Mandat erreicht hat oder derjenige mit den meisten Vorzugsstimmen ohnehin der Listenerste war. Auf Bundes- oder Landesebene hätte 2013 sowieso niemand auch die nun niedrigeren Hürden übersprungen. Nicht einmal Vorzugsstimmenkaiser Sebastian Kurz hätte die Hürde von 39.406 Stimmen, die dann 2013 ÖVP-intern gegolten hätte, geknackt. Das hat auch damit zu tun, dass es viel leichter ist, im Regionalwahlkreis Vorzugsstimmen zu sammeln. Auf Landesebene muss der Name nämlich am Stimmzettel ausgefüllt werden, im Regionalwahlkreis reicht das Ankreuzen des Namens.

Nur bei drei Wahlkreisen hätte es tatsächlich eine Umreihung gegeben. Im Wahlkreis 3B (Waldviertel) knackte Martina Diesner-Wais nicht nur die ÖVP-interne sondern auch die gesetzliche Vorzugsstimmenhürde und sitzt deshalb im Nationalrat. Bleiben zwei von 49 Wahlkreisen, bei denen Sebastian Kurz neue Vorzugsstimmenregelung beim letzten Mal tatsächlich etwas verändert hätte. In den Wahlkreisen 4A (Linz) und 6A (Graz) wäre tatsächlich ein Kandidat vorgereiht worden. Alle Wahlkreise gibt es hier im Überblick. Die ÖVP hofft, dass das neue Vorzugsstimmensystem auch KandidatInnen auf den hinteren Plätzen animiert zu sammeln, um so in den Nationalrat zu kommen. Die größte Hürde sind da aber die Ersten auf jeder Liste. In 40 von 49 Wahlkreisen waren die Listenersten auch jene mit den meisten Vorzugsstimmen.

In der neuen Volkspartei gibt man sich mit Verzichtserklärungen aber noch nicht zufrieden. Eine ÖVP-Landesorganisation lässt sich sogar “das Akzeptieren des Vetorechts des Bundesparteiobmannes” schriftlich von ihren Mitgliedern bestätigen, genauso wie die verpflichtende Teilnahme an Wahlkampfauftritten.

Die ÖVP Tirol geht noch weiter. In einer ‘Verpflichtungserklärung’ bestätigen die KandidatInnen, sich an den Verhaltenskodex der ÖVP zu halten, nicht gegeneinander Wahlkampf zu machen und vor allem: ein Bruttogehalt eines Nationalratsabgeordneten bei gewonnener Wahl an die Partei abzuliefern.

Solche Wahlbeiträge sind nichts Neues, wie auch Politikwissenschafter Hubert Sickinger bekräftigt. Die Tiroler Volkspartei bestätigt den Wahlbeitrag, betont aber, dass jene Abgeordneten, die den Beitrag zahlen, danach keine Parteisteuer mehr abliefern müssen. Sickinger errechnet in seinem Buch “Politisches Geld” eine durchschnittliche Parteisteuer-Belastung eines Nationalratsabgeordneten von ca. 17% des Bruttomonatsgehalts.

Rechtlich, sind solche Ehrenerklärungen ein Graubereich. “Die ‘Verpflichtungserklärung Reihung’ ist rechtlich nichtig. Sie kann keinen Bewerber daran hindern, sein Mandat anzunehmen”, sagt Verfassungsrechtler Heinz Mayer. Zum Mandatsverzicht kann niemand von der Partei gezwungen werden, egal was er oder sie davor unterschrieben hat. “Innerparteiliche Sanktionen bis hin zum Ausschluss aus der Partei oder dem Klub sind aber zulässig und könnten von dem Betroffenen vor einem staatlichen Gericht wohl kaum mit Erfolg angefochten werden”, gibt Verfassungsrechtler Theo Öhlinger zu bedenken. Auch SPÖ-Bundesgeschäftsführer Georg Niedermühlbichler weiß um den brisanten Status von solchen Erklärungen, sammelt aber dennoch eifrig Blanko-Verzichtserklärungen all seiner Kandidatinnen.

Auch alle, die auf einer SPÖ-Liste kandidieren wollen, müssen heuer wieder diese “rechtlich nicht haltbaren” Verzichtserklärungen unterzeichnen. Ein paar Minuten später hat es sich der SPÖ-Geschäftsführer anders überlegt und seinen Antwort-Tweet gelöscht. Noch nie in der Geschichte der Zweiten Republik wurde schon vor der Wahl so oft auf ein Mandat verzichtet wie vor dem Urnengang am 15. Oktober.

Foto: Melicharek/ÖVP

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  1. Ich bin ja nicht naiv und mir ist schon klar, dass die Neigung, durch Wohlverhalten im Parlament bleiben zu können bei Vielen sehr ausgeprägt sein wird, die im erlernten Beruf überhaupt keine Aussicht haben, je auf das Einkommen eines Parlamentariers zu kommen. Die geschilderte Vorgangsweise mit den Verzichtserklärungen ist aber einer Bananenrepublik würdig und nicht einer Demokratie, die in der Verfassung das freie Mandat festgeschrieben hat. Und da bezähme ich meine Ausdrucksweise, da mir viel Bösartigeres einfällt.

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