Die Anfechtung

Die Wahlanfechtung der FPÖ
cc Michael Gubi https://www.flickr.com/photos/michaelgubi/27191769145/in/photolist-HqQVBX-G39VwC-F6G5eG-H7hqH1-GB22Nb-nPZRsF-q3bpJv-p6BfCM-nAeS82-gCCSXD-h6dWoc-6vgpWF-6vkAKy-FwrWAp-p2NLsN-bfLuvP-8JYmJQ-hHmgxq-hHmfqf-8XPE54-Ek1q3K-HPEWeg-FYVtG2-F6FTTG-F8YP6D-Dzd81r-FJMiGS-FhodGX-EPNXWm-Dnq7T5-Fho8mB-Dzd5Fg-Fho6vT-EPNXvS-F6G3TW-EPNZ2C-EPP4cm-EjEJCw-F6FV4Y-EPNVPL-Fhoe9t-F6FYvY-EjEF2U-Dx4zvS-F6G6KN-Ha9d79-Dx4zPs-GjKU3A-DgmD93-F6FSXd

Die Briefwahl, die schleißige Auszählung der Wahlkarten, durchgesickerte Hochrechnungen vor Wahlschluss und die angeblich “tendenziöse” Berichterstattung des ORF. Heinz-Christian Strache und seine Anwälte sind sich sicher: Die zahlreichen Unregelmäßigkeiten des zweiten Wahlganges der Bundespräsidentenwahl rechtfertigen dessen komplette Aufhebung. Sie fordern eine komplette Neuaustragung des zweiten Wahlganges. Erstmals liegen die 152 Seiten der FPÖ-Wahlanfechtung im Volltext vor. Ein erster Überblick

Zusammengefasst, ist jede der aufgezeigten Rechtswidrigkeiten (…) schon für sich allein ein ausreichender Grund für die Aufhebung der angefochtenen Wahlgangs.” Zweifel sucht man vergeblich. Aktenzahl 38/2016 soll die Republik – je nach Sichtweise – vor einem Fehler bewahren oder in einen dritten Wahlgang stürzen. Wenn die blaue Wahlanfechtung der Bundespräsidentenwahl beim Verfassungsgerichtshof durchgeht, übernimmt das Nationalratspräsidium am 8. Juli die Aufgaben von Heinz Fischer und Ende September/Anfang Oktober muss Österreich erneut wählen. Aber wie will der FPÖ das gelingen?

Im Wesentlichen teilt sich die Anfechtung der FPÖ in drei Kategorien:

  • Grundsätzliche Beschwerden über gesetzliche Bestimmungen rund um die Wahl (sogenannte Anregungen zu Normprüfungsverfahren), die, wenn sie angenommen werden, länger als vier Wochen dauern könnten, bis sie entschieden sind.
  • Zahlreiche Unregelmäßigkeiten der Wahl selbst, vor allem was die Auszählung der Briefwahlstimmen betrifft.
  • Beschwerden über “tendenziöse” Medienberichterstattung, nicht nur, aber vor allem im ORF, über vor 17 Uhr veröffentlichte Hochrechnungen und die Verfügbarkeit von Ergebnissen vor Wahlschluss.

Heinz Fischer ist der erste Zeuge der FPÖ. Die Freiheitlichen beginnen ihre Wahlanfechtung mit einem Zitat des amtierenden Bundespräsidenten, es hätte ein “unakzeptables Nichteinhalten klarer Rechtsvorschriften” gegeben. Auf den folgenden mehr als 150 Seiten zeichnen die Freiheitlichen das Bild vor allem fauler und schleißiger Wahlbehörden, die es mit dem Gesetz oft nicht so genau nähmen. Der ehemalige Justizminister Dieter Böhmdorfer, der die Anfechtung für die Freiheitlichen verfasst hat, konzentriert sich vor allem auf Fehler bei der Auszählung. Immerwieder stellt er die Anzahl der im jeweiligen Bezirk abgegeben Stimmen Fehlern bei der Auszählung gegenüber.

Innerhalb einer Woche musste der Text der Anfechtung stehen. “Aus Gründen advokatorischer Vorsicht” hat die FPÖ bereits am sechsten Tag nach der Kundmachung des Wahlergebnisses ihre Anfechtung abgegeben. Wenig Zeit für eine Anfechtung, wenn sie ausreichend Belege enthalten soll. Die FPÖ hat deshalb standardisierte Fragebögen an all ihre WahlbeisitzerInnen geschickt und mehr als einhundert eidesstattliche Erklärungen eingeholt, die die Behauptungen absichern sollen.

Fragebogen
Fragebogen für FPÖ-BeisitzerInnen in Bezirkswahlbehörden

Die knappe Zeit für die Anfechtung will die FPÖ auch gleich vom VfGH überprüft haben, die Zeit sei “unangemessen kurz und rechtswidrig”.

Doch dann kommt die FPÖ zur Sache, Kern der “Anklage” ist die Briefwahl, die laut FPÖ der freien und geheimen Wahl widerspricht. Es sei zu “eklatanten Verletzungen” des Bundespräsidentenwahlgesetzes gekommen. In zahlreichen Fällen listet man konkrete Beispiele auf, die sich zum großen Teil vor allem um die Frage drehen, wer die Briefwahlstimmen wann in den Bezirkswahlbehörden ausgezählt hat.

Zum Beispiel die “vorzeitige Auszählung von Briefwahlstimmen durch nicht befugte Personen“: In Villach etwa steht zur Zeit Aussage gegen Aussage. In der Wahlanfechtung der FPÖ wird die freiheitliche Beisitzerin zitiert, die sagt, es seien bereits am Montag nach der Wahl um 9 Uhr alle Briefwahlstimmen ausgezählt gewesen, dabei hätte man erst um diese Uhrzeit mit dem Zählen beginnen dürfen. Die stellvertretende Magistratsdirektorin, Claudia Pacher, stellt das in Abrede. Sie sagt, es hätten nur Vorarbeiten stattgefunden, gezählt wurde ab neun. Die FPÖ-Beisitzerin will heute zur Anfechtung nicht viel sagen, da es “ein laufendes Verfahren sei“. Sie sei jedenfalls nicht bei der Auszählung der Briefwahlstimmen dabei gewesen, sie habe lediglich eine Einladung für 16.30 Uhr bekommen, als die Bezirkswahlbehörde das Ergebnis festgestellt hat. Allerdings schränkt die FPÖ-Beisitzerin ein, dass dieses Vorgehen bereits seit Jahren in Villach besteht, man mache dies bei jeder Wahl so.

Der Bezirkshauptmann von Villach-Land hat bereits öffentlich zugegeben, bereits am Sonntag ausgezählt zu haben, obwohl das Gesetz das verbietet. Der Kärntner FPÖ-Klubobmann Christian Leyroutz verweigert deshalb bei der Feststellung des Kärntner Ergebnisses seine Unterschrift, weil “in den Bezirken Villach und Villach-Land bereits am Sonntag ausgezählt wurde. In den Bezirken Hermagor und Wolfsberg waren die Überkuverts bereits offen vor 09:00 Uhr

In sieben Fällen, behauptet die FPÖ, sei vorzeitig oder durch nicht befugte Personen ausgezählt worden: In Villach und Villach-Land, in Leibnitz, Graz-Umgebung, der Südoststeiermark, Innsbruck-Land, Kitzbühel und Schwaz. Teilweise ist die Darstellung der Vorwürfe sehr umfangreich, manche sind eher dürftig.

 GU

Sehr oft stellt die FPÖ in ihrer Anfechtung das Ergebnis der Urnenwahl, also vom Wahlsonntag, bei dem Norbert Hofer vorne lag, jenem der Briefwahl gegenüber. Da lag – wenig verwunderlich- Alexander Van der Bellen vorne. Die FPÖ ortet aber jedesmal eine auffällige Verschiebung.

Auch die vorzeitige Sortierung von Wahlkarten ficht die FPÖ an. Hier kommen sehr, sehr viele Stimmen ins Spiel. Gleich 573.275 Stimmen zieht die FPÖ in Zweifel. Hier geht es um die “vorzeitige Trennung von gültigen und nichtigen (etwa nicht unterschriebenen, Anm.) Briefwahlkarten“. Das Vorsortieren ist allerdings legal, wenn die Wahlbehörde die Sortierung überprüfen kann, also die Wahlkarten noch da sind und die Kuverts nicht geöffnet wurden.

Dann driftet die Wahlanfechtung immer mehr ins Kleinteilige, manchmal sogar ins Absurde ab. So sieht die FPÖ die Wahl auch durch Wahlhochrechnungen beeinflusst oder die vorzeitige Weitergabe von Gemeindeergebnissen an Medien. Das ist schon alleine deshalb bemerkenswert, weil die vorzeitige Weitergabe an Medien von der Bundewahlbehörde vor der Wahl beschlossen wurde. Auch mit Stimmen der FPÖ. Nun kämpft sie gegen einen Beschluss, dem sie selbst zugestimmt hat. Auch das vorzeitige Veröffentlichen von Wahlergebnissen kleiner Gemeinden über Twitter und Facebook habe, so die FPÖ, die Wahl beeinflusst.

Zum Darüberstreuen wünscht sich die FPÖ auch noch eine Aufhebung der Wahl, weil FernsehmoderatorInnen Norbert Hofer nicht freundlich genug interviewt hätten. Ingrid Thurnher hätte eine “offensichtliche Antipathie”, Armin Wolf habe Norbert Hofer “teilweise haltlos verbal und unsachlich attackiert.” Medien hätten nicht ausgewogen berichterstattet, weil sie zu viele Inseratengelder bekommen würden und der ORF hätte seinen öffentlich-rechtlichen Auftrag verletzt. Zumindest in diesem Punkt muss man wohl kein Verfassungsrichter sein, um Zweifel an der Ernsthaftigkeit der Wahlanfechtung zu bekommen.

Doch die FPÖ hat noch weitere kleine Unregelmäßigkeiten, die man gerne vom VfGH überprüft hätte, die aber nur sehr wenige Stimmen betreffen. In einem Fall behauptet ein FPÖ-Beisitzer, dass sich auf Briefwahlstimmen erstaunlich oft die gleiche Handschrift befunden hätte, ein anderes Mal werden Unregelmäßigkeiten bei fliegenden Wahlkommissionen in den Raum gestellt oder drei zerrissene Stimmzettel in Helfenberg kritisiert.

Auch eine (einzige) Beschwerde, die nicht die Briefwahl betrifft, findet sich in der Anfechtung. Ein Wähler in Biedermannsdorf habe einen traurigen Smiley ins Feld für Alexander Van der Bellen gemalt und die Stimme sei für Van der Bellen gezählt worden.

Bildschirmfoto 2016-06-10 um 17.51.38

Der Verfassungsgerichtshof arbeitet bereits intensiv an dieser Anfechtung und wird sich “bemühen”, bis Anfang Juli ein Urteil zustande zu bringen. FPÖ-Chef Heinz Christian Strache, der offiziell die Anfechtung eingebracht hat, hat angekündigt, die Entscheidung des VfGH zu “akzeptieren”.

EDIT 11.6.: Die FPÖ hat nun den Volltext der Wahlanfechtung auf ihrer Homepage veröffentlicht.

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Comments 7
  1. Die Lektüre lohnt sich. Spannend, ein Sittenbild Österreichs. Klingt plausibel, und passt auch zu persönlichen Wahrnehmungen. In dieser Häufung für mich bisher allerdings unvorstellbar.

  2. Absolut lächerlich was die FPÖ alles anführt. Überhaupt die im Internet geposteten Stimmzettel. Dabei hat dies Haze ebenso gemacht. Einfach Leute ärgern und noch mehr aufsticheln der eigenen Klientel die sogar schon an CIA-Tinte und sonstigen Schwachsinn glaubt. Ganz schlechte Verlierer, keine Demokraten

  3. Ich würde gerne sehen

    – wie ein vollständiger Fragebogen aussieht
    – wie eine der eidesstattlichen Erklärungen aussieht

  4. Es ist verständlich, dass man bei einer Wahlanfechtung alles nur erdenklich mögliche behauptet. Für mich sind juristisch zumindest zwei Fallkonstellationen relevant:

    A. Die Bezirkswahlbehörde hat am Montag bereits geöffnete Wahlkarten zur Auszählung erhalten.

    B. Es wurden die Stimmen von Wahlkartenwählern – außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde – ohne Anwesenheit von Beisitzern ausgezählt.

    Beides ist eindeutig rechtswidrig und nach der mir bekannten Judikatur des VfgH Anlass für eine Wahlanfechtung (wenn es um so viele Stimmen geht, dass dies auf das Wahlergebnis Einfluss hat). In der mündlichen Verhandlung des VfGH wird es darauf ankommen, festzustellen, wie der Auszählvorgang wirklich abgelaufen ist.

    Sollten Bezirkswahlbehörden bereits am Sonntag ausgezählt haben und waren da auch Beisitzer dabei, dann ist das zwar auch rechtswidrig (wenn anderes im Protokoll festgehalten wurde, ist es strafrechtlich problematisch), hat aber keinen Einfluss auf das Wahlergebnis. Denn wenn die korrekt zusammengesetzte Behörde am Montag ausgezählt hätte anstatt bereits sonntags, dann wäre das Ergebnis wohl dasselbe gewesen. Damit läge meiner Meinung kein Grund vor, der trotz Rechtswidrigkeit zu einer Aufhebung der Wahl führt.

  5. Echte Demokratie ist möglich, derzeit leider nur theoretisch. Die Herausforderung für die Österreicher dieses Loch zu stopfen. Von selbst wird sich die Kanzlerdemokratie nicht bewegen. Hat Kurz hier wirklich einen eigenen Kopf, oder verfolgt er auch nur die vorgeschriebene Agenda und verbirgt die wahren Absichten durch die kooperative Fake News Presse.

    In dieser Zeit, wo alles vernetzt ist, ist eine ordentliche Wahlorganisation und Bürgerbeteiligung, wenn es die Bürger denn wollen, realisierbar und umsetzbar. Einen neuen Ansatz, der die Bürger wieder an dem Geschehen im Nationanlrat beteiligt, haben Die Weissen… mehr erfahren…. Kein direktes Programm, keine Partei ansich, die gewählten Nationalratsabgeordneten vertreten die eingeholten Umfragewerte direkt aus der Bevölkerung.

  6. Mal sehen ob es der ORF dieses mal besser macht. Die direkte Demokratie sollte eigentlich auch vom Volk und den Bürgern inhaltlich bestimmt werden. Wenn sich die Bürger nicht an den Gesetzesvorschlägen beteiligen können, wie soll den umgestzt werden, was die bestehenden Probleme endlich zu lösen im Stande ist? Die Direkte Demokratie in Österreich hat bei der Nationalratswahl 2017 gleich zwei Chancen erhalten. G!LT und die Weißen stehen für die direkte Demokratie auf dem Wahlzettel. Ob sich genügend Bürger für die direkte Demokratie finden, die sich auch beteiligen und mithelfen das demokratische Ruder in die Hand des Volkes zu legen, bleibt offen…

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