Martin Thür
Wahlen

Auskunfts-Pflicht

X ist kein rechtsfreier Raum mehr

Die Europa-Zentrale von X in Dublin

Österreichische Gerichte verpflichten X erstmals Userdaten weiterzugeben. Die Praxis des Unternehmens bei übelsten Beschimpfungen und Lügen einfach wegzusehen ist nicht mehr haltbar.

„Die AG (Antragsgegnerin X, Anm.) begnügt sich, begründete und umfassende an sie gerichtete Aufforderungen auf Datenherausgabe mit einem schlichten Verweis auf ihre Datenschutzrichtlinie pauschal abzulehnen und zwingt somit die Betroffenen, den Rechtsweg zu beschreiten, obwohl eine Gerichtsentscheidung weder europarechtlich noch nach nationalem Recht zwingend vorgesehen ist.“ Das Handelsgericht stellt erstmals fest, was jeder, der die letzten Jahre auf X (früher Twitter) unterwegs war, mitbekommen musste: Anonyme Accounts können dort übelste Beschimpfungen und Lügen verbreiten, der Eigentümer Elon Musk schützt die User aber vor allen Konsequenzen. Konsequenterweise nennt der Richter im Beschluss X selbst eine „Schädigerin“.

Sowohl das Straf- als auch das Zivilrecht sehen einige Möglichkeiten vor, sich gegen Hasspostings zu wehren, sie scheitern nur daran, dass praktisch alle Social-Media-Giganten ihren Sitz in Irland haben, was sie vor juristischen Konsequenzen in anderen europäischen Ländern schützt. Jahrelang stand der Gesetzgeber dem Phänomen achselzuckend gegenüber und akzeptierte, dass von österreichischen Usern in Unterhaltungen mit anderen Österreichern österreichische Gesetze nicht gelten sollten. Das hat sich nun geändert.

faschistoide, linksextreme Sudeljournalisten“, „linke witzfigur“, „wettlauf der judenknechte“, „linkslinke A…öcher“, „ganz mieses, verschlagenes, korruptes und verlogenes ORFloch“ – eine kleine Auswahl der sympathischen Zuschreibungen, die auf X tagein, tagaus über mich gepostet werden. Alles natürlich klagbar, manches davon auch sicher strafrechtlich relevant. Doch die Strafbehörden stoßen bei der Ausforschung der Identität der User auf irischen Granit. Das musste ich erleben, das musste Armin Wolf erleben. X ist da besonders extrem, weil – anders als auf Facebook – User sehr oft anonym auftreten.

Nun aber gibt es einen neuen Weg. Das Handelsgericht trägt X erstmals auf, die User-Daten eines Nutzers herauszugeben, der mich ein „linkslinkes A…loch“ genannt hat. Und: X muss alle Anwaltskosten übernehmen. Elon Musk muss also recht viel Geld dafür bezahlen, dass er nicht selbst gegen Hass vorgeht.

Das Besondere an dem – erstinstanzlichen, noch nicht rechtskräftigen – Beschluss: Das Gericht geht vom Herkunftslandprinzip ab. X muss Hass nicht nach irischem Recht beurteilen, wo de facto alles legal ist, sondern es gilt in Österreich österreichisches Recht. Und der Richter nennt X selbst eine „Schädigerin“, weil sie die Ansprüche der betroffenen User verletze und gerichtliche Verfahren erzwinge. Deshalb: volle Kostenersatzpflicht. Ich habe das Verfahren privat geführt. Mein Medienanwalt Maximilian Donner-Reichstädter hat damit einen wegweisenden ersten Beschluss erkämpft, der es zumindest in Österreich deutlich schwieriger machen wird anonym übelste Beschimpfungen auf X zu posten. Und der es für Elon Musk künftig recht teuer machen dürfte, sollte er seine totale Verweigerungshaltung von Content-Moderation aufrechterhalten.

Natürlich: Der Beschluss ist erstinstanzlich, X kann dagegen Rekurs erheben. Angesichts der bisherigen Prozessstrategie, der Konzern gibt nach eigenen Angaben selbst „bei unter Zugrundelegung von gerichtlichen Anordnungen“ ungern Daten heraus, wie ein parallel vorgelegter Akt des Landesgerichts für Strafsachen zeigt, wäre alles andere eine Überraschung.

Ob ich am Ende tatsächlich einen Namen bekomme, ist also noch nicht ausgemacht. Aber der Weg ist jetzt vorgezeichnet: Wiener Gerichte sind zuständig, österreichisches Recht ist anwendbar, der Auskunftsanspruch besteht. Wer anonym hetzt, kann sich in Österreich nicht mehr darauf verlassen, dass die Plattform ihn deckt, und die Plattform nicht mehr darauf, dass sie die Kosten der Blockade auf die Betroffenen abwälzen kann.

— Ende —