Im Namen der Republik

Hinter den Kulissen der Entscheidung des VfGH.

Die Wahlanfechtung hätte beinahe wesentlich länger gedauert, denn der Verfassungsgerichtshof hat auch eine generelle Aufhebung der Briefwahl überlegt. Die bisherige Rechtssprechung zu verlassen und die Wahl nicht aufzuheben, war laut Insidern hingegen kein Thema. Die Verhandlung von innen.

Im Großen Verhandlungssaal bauen bereits die Kameras auf, die Zeit drängt. Es ist der 1. Juli, die ganze Nation wartet auf den Spruch der Richter, doch die lassen sich nicht hetzen. Der Tisch, an dem die wohl wichtigste Entscheidung des Jahres fallen wird, ist kreisrund und steht in der Mitte des Besprechungsraumes im zweiten Stock des Verfassungsgerichtshofes. Jeder der 14 Verfassungsrichter nimmt auf einem der hohen schwarzen Lederstühle Platz. Die Protokollführer sitzen an einem Extratisch. Die Fenster, die ohnehin schon aus getönten Milchglasscheiben bestehen, könnten noch einmal mit schweren weißen Vorhängen abgedeckt werden, nichts soll die Richter ablenken. Zum letzten Mal stellt Gerhart Holzinger, Präsident des Verfassungsgerichtshof, den 13 anderen Verfassungsrichtern hier eine Frage zur Abstimmung: “Wird der nunmehr zur Gänze durchbesprochene Antrag angenommen?”

Eigentlich hat man sich ja auf einen ruhigen Sommer an der Freyung eingestellt. Anfang Juni bereitet der VfGH gerade die Sommer-Session vor. Die Registrierkassenpflicht für Taxis muss entschieden werden, oder ob die Drogeriemarktkette dm auch rezeptfreie Medikamente verkaufen darf. Mündliche Verhandlungen werden angesetzt und auch einer möglichen Wahlanfechtung der FPÖ sieht man gelassen entgegen.

Der Abstand bei der Wahl am 22. Mai ist knapp gewesen. Aber 30.863 Stimmen Unterschied sind ein gehöriger Vorsprung. Bei den letzten Wahlanfechtungen vor dem Verfassungsgerichtshof ging es stets um deutlich kleinere Summen. Die FPÖ müsste schon ein beträchtliches Netzwerk an Schlamperein aufdecken, um diese Wahl erfolgreich anzufechten. Zu diesem Zeitpunkt ist das für viele – auch im Gerichtshof – undenkbar.

Im Team Van der Bellen hat sich nach dem knappen, aber doch einige zehntausend Stimmen großen Abstand Erleichterung eingestellt, die Gerüchte über eine mögliche Wahlanfechtung würden wohl jetzt verstummen. Selbst in der FPÖ rechnen zunächst viele nicht damit genügend Material für eine Anfechtung zu haben, man will es aber genau wissen.

Seit zwölf Jahren hatte Dieter Böhmdorfer, laut eigener Aussage mit der Partei nichts zu tun, nun ruft ausgerechnet die FPÖ wieder an. Der ehemalige Justizminister und sein damaliger Kabinettschef, Rüdiger Schender, führen eine gemeinsame Rechtsanwaltskanzlei. Man überlege eine Anfechtung, Böhmdorfer solle sie formulieren. Im Anwaltsteam dominiert aber zunächst die Angst, sich mit einer Wahlanfechtung zu blamieren, deshalb müssen Fakten auf den Tisch. Der erste Schritt: Ein Datenblatt, das die freiheitlichen Beisitzer so schnell wie möglich ausfüllen und retournieren sollen. Mit zehn recht einfachen Ja-oder-Nein-Fragen wollen die Anwälte Probleme bei der Briefwahl entdecken.

Beide Kandidaten sind mit dem Wahlergebnis fair und vorbildlich umgegangen

Kardinal Christoph Schönborn

Fünf Tage nach der Wahl. In der Tageszeitung “Heute” lobt Kardinal Christoph Schönborn die beiden Kandidaten für ihren Umgang mit dem Ergebnis. Zur gleichen Zeit heizt Parteichef Heinz-Christian Strache die Debatte über vermutete Manipulationen auch in der Öffentlichkeit an. In einem Interview mit der ZiB2 und mehreren Facebook-Posts streut er massive Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Wahl. “Viele Fragen bleiben offen!” schreibt er etwa, zu einem Zeitpunkt als die Partei längst intensiv an der Anfechtung arbeitet. Als Beweise führt er Punkte an, die später vor dem VfGH keinerlei Rolle spielen.

Als am 1. Juni um 14 Uhr im Innenministerium die Bundeswahlbehörde zusammentritt um das amtliche Endergebnis des zweiten Wahlganges offiziell zu beschließen, stimmen die drei Freiheitlichen im Gremium dem Ergebnis nicht zu. Der erste Rücklauf der Fragebögen hat bereits massive Schlampereien in den Bezirkswahlbehörden ergeben, das Team ist sich nun immer sicherer mit einer Anfechtung Erfolg haben zu können. Die Zeit läuft, das Team rund um Anwalt Böhmdorfer hat nun nicht einmal eine Woche Zeit, um aus den Vorwürfen eine Anklage zu machen. In mehreren Teams beginnt man an der Anfechtung zu schreiben.

Als der Verfassungsgerichtshof die Anfechtung, einen Tag vor Ende der Einspruchsfrist elektronisch übermittelt bekommt, stehen die Richter kurz vor der Entscheidung einer weiteren vermurksten Wahlauszählung. Gleich am Beginn der Sommer-Session steht die FPÖ-Wahlanfechtung in der Leopoldstadt. Die Sache ist eindeutig, die Bezirksvertretungswahl vom Oktober muss aufgehoben und neu ausgetragen werden.

Im Innenministerium und im Team von Alexander Van der Bellen löst die nun vorhandene Anfechtungsschrift der Bundespräsidentschaftswahl Ernüchterung aus. Nach zahlreichen Hinweisen der FPÖ hat das Innenministerium bereits einige Bezirkswahlbehörden angezeigt, nun gibt es Vorwürfe gegen gleich 94 der 113 Bezirkswahlbehörden. Auch das Team von Alexander Van der Bellen stellt sein Team zusammen. Etwas weniger als ein Dutzend Personen arbeitet auf beiden Seiten an der Anfechtung. Die Verteidigungslinie: Nur weil geschlampt wurde, bedeutet das nicht, dass die Wahl tatsächlich manipuliert worden sein soll. Das Team VdB versucht bereits früh, dem Gerichtshof zumindest nur eine Teilaufhebung schmackhaft zu machen. Als kurz danach aber klar wird, dass der Gerichtshof nicht nur die Briefwahl im zweiten Bezirk aufhebt, sondern die gesamte Wahl in der Leopoldstadt neu austragen lässt, scheint die Möglichkeit einer teilweisen Aufhebung immer unwahrscheinlicher.

Nun konzentriert sich auch der Gerichtshof gänzlich auf das anstehende Monsterverfahren. Präsident Gerhart Holzinger weist das Verfahren Helmut Hörtenhuber zu. Der 56-jährige Verfassungsrichter aus Oberösterreich behandelt so gut wie alle Wahlanfechtungen im Gericht als Referent. Er ist es auch, der die Bundeswahlbehörde kontaktiert, den Gewinner der Wahl Alexander Van der Bellen und die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft. Alle anderen Richter bekommen die Anfechtungsschrift ebenfalls, mit dem Auftrag sie über das Wochenende gewissenhaft zu studieren und aus ihrer Sicht kritische Punkte zu markieren.

“Ich brauche nicht erläutern, worum es in dieser Sache geht.”

VfGH-Präsident Holzinger bei der Eröffnung der Verhandlung

Montag, der 13. Juni 2016, 8.30 Uhr. Die Verfassungsrichter treffen zur ersten Beratung der Causa Prima zusammen. Präsident Holzinger hat zu diesem Zeitpunkt bereits den Kalender freigeräumt und alle weiteren öffentlichen Verhandlungen zu anderen Themen abgesagt, zu groß ist das Arbeitspensum.

Mit den Worten “Ich brauche nicht erläutern, worum es in dieser Sache geht,” eröffnet er die wohl intensivste Phase, die der Gerichtshof je erlebt hat. Die Lektüre der 152 Seiten starken Anfechtungsschrift hat bei einigen bereits erste Zweifel gesät, ob diese Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wurde. Schnell ist klar: Der Gerichtshof wird auch Zeugen vernehmen müssen. Mit dem bloßen Studium von Wahlakten ist es anders als sonst in diesem Fall nicht getan, da der Vorwurf ja lautet, die Wahlakten seien falsch.

Die ursprüngliche Idee, die Zeugen in kleinen Teams mit je zwei Richtern zu befragen, lässt das Gericht schnell wieder fallen. Die politische Brisanz des Falles bedingt so die Ansicht die Anwesenheit der Öffentlichkeit. Es folgt ein bisher noch nie dagewesenes Monsterprogramm an Zeugeneinvernahmen: 67 Zeugen treten vor das Gericht. Der Bezirkshauptmann von Graz-Umgebung etwa, der zugibt bereits am Freitag vor der Wahl Briefwahlkuverts geöffnet zu haben, oder jener von Hermagor der gemeinsam mit der Sekretärin bis tief in die Nacht ohne Wahlkommission Kuverts öffnet. Am Mittwoch Nachmittag, nach zweieinhalb Tagen Einvernahmen, ziehen sich die Richter zur Beratung zurück. Eine Aufhebung der Wahl scheint angesichts der nun bestätigten Schlampereien unausweichlich.

Das Team Van der Bellens will vor Gericht deutlich machen, dass es keine Hinweise für Manipulationen bei der Wahl gebe. Man bereitet sich schon auf eine Diskussion mit den Höchstrichtern vor, ob die Frage der tatsächlichen Manipulation relevant für das Verfahren sei, doch dann passiert das Unerwartete. Die Richter selbst stellen den Zeugen die Frage, ob sie Hinweise auf Manipulationen haben. Alle Zeugen verneinen. Das lässt manche hoffen, der Gerichtshof überlege ein Abgehen von seiner bisherigen Judikatur. Denn nur zwei Zeugen entschlagen sich im gesamten Verfahren seiner Aussage, obwohl jeder einzelne mit Blick auf die laufenden Ermittlungen schweigen hätte können. Wozu ein ungewöhnliches und aufwändiges Beweisverfahren, um am Ende doch der harten Judikatur zu folgen, obwohl es keine Hinweise auf Manipulationen gibt?

Tatsächlich stellt kein Richter während des gesamten Verfahrens ein Abgehen von der bisherigen Judikatur in den Raum. Seit Jahrzehnten reicht vor Gericht die Möglichkeit, dass eine Unzulässigkeit ein Wahlergebnis hätte verändern können. Tatsächliche Manipulationen müssen dem VfGH nicht nachgewiesen werden. Während des Verfahrens ist, hinter den Kulissen, ein Abgehen davon kein Thema. Keiner der 14 Richter stellt zur Diskussion die Wahl nicht aufzuheben, da kein Nachweis für eine Manipulation erbracht wurde. Auch eine Teil-Aufhebung wird, anders als medial spekuliert, tatsächlich nie diskutiert. Allen Verfassungsrichtern ist klar, die Wahl könne nur ganz oder gar nicht aufgehoben werden.

“Hans Kelsen würde sich im Grab umdrehen” hört man heute aus dem grünen Camp als Reaktion auf das Urteil. Der Verfasser der österreichischen Verfassung gilt sowohl Kritikern als auch Verteidigern des Urteils als Kronzeuge. Kelsens Entscheidung eine Wahl auch ohne tatsächlichen Beweis einer Manipulation wiederholen zu lassen, legen beide Seiten in ihrem Sinne aus.

Nach den letzten Zeugenbefragungen am Donnerstag sind die Richter müde, aber sicher: Die Wahl muss aufgehoben werden. Zwei Mitglieder wollen sogar noch weiter gehen. Sie regen an, der Gerichtshof möge über eine Aufhebung der Bestimmungen zur Briefwahl generell nachdenken. Ein solches Prüfungsverfahren würde Monate dauern, eine Wahlwiederholung könnte dann wohl erst im Frühjahr 2017 stattfinden. Der Referent, Helmut Hörtenhuber, bittet um eine Entscheidung, ob seine Kollegen so ein Verfahren einleiten wollten, denn dann müsste die gesamte Arbeit an der Wahlanfechtung dafür unterbrochen werden. Einen Tag lang besteht die Möglichkeit, dass die Anfechtung noch deutlich größere Kreise ziehen könnte als ursprünglich gedacht. Doch nach einigen Diskussionen und neuerlichem Aktenstudium entschließt sich der Gerichtshof dagegen. Die Briefwahl und ihre derzeitigen Regelungen bleiben aufrecht. Nur der Vollzug habe geschlampt, nicht der Gesetzgeber.

“Soweit die Anfechtung die Weitergabe von Teilergebnissen vor dem Ende der Wahlzeit um 17.00 Uhr behauptet, ist dieses Vorbringen nicht hinreichend substantiiert”

EU-Wahlanfechtung von EU-Stop, Entscheidung des VfGH vom 22. August 2014

Die zweite Woche der öffentlichen Verhandlung bringt ein neues Thema, mit dem niemand gerechnet hat: die Vorabinformation der Medien mit Wahlergebnissen vor Ende der Wahl. Schon 2014 hat Robert Marschall mit seiner EU-Stop(sic!)-Partei versucht, eine Wahl, damals jene zum EU-Parlament, wegen der Vorabinformation aufzuheben. Der VfGH weist die Beschwerde damals unter anderem ab, da “die Anfechtung nicht dargelegt (habe), inwieweit die (nicht-amtliche) Veröffentlichung von Teilergebnissen und Hochrechnungen nach 17.00 Uhr des Wahltages von Einfluss auf das Ergebnis der angefochtenen Wahl hätte sein können.” Deshalb gehen alle Wahlrechtsexperten im Raum davon aus, dass auch diesmal dieser Punkt nicht durchgeht. Doch es kommt anders. Ein tatsächlicher “Einfluss auf das Ergebnis” ist 2016 kein Thema, weder vor noch nach 17 Uhr, es reicht auch hier für die Richter die Möglichkeit der Wahlbeeinflussung.

Auch in diesem Punkt entbrennt im Gericht eine Diskussion. Soll man auch wegen der Vorabinformation der Medien die Wahl aufheben oder soll man es bei scharfen Worten zu diesem Thema belassen? Und welche Folgen hätte das? Wenn bei der Anfechtung einer künftigen Nationalratwahl das Thema wieder am Tisch der Richter landen würde, müsste man dann deshalb die Wahl aufheben? Man entscheidet sich deshalb auch die Vorabinformation von Medien als Aufhebungsgrund zu werten und damit der Politik nicht nur zu empfehlen zu handeln, sondern diese Vorabinformation ein für alle Mal zu verbieten.

Fünf Tage verhandelt der Verfassungsgerichtshof öffentlich und am Ende glauben beide Seiten, sie hätten gute Chancen. Die FPÖ meint, schlüssig dargelegt zu haben, dass die Schlampereien gereicht hätten, Manipulationen zu ermöglichen. Das Anwaltsteam von Alexander Van der Bellen glaubt, Chancen auf eine Bestätigung der Wahl zu haben. Warum sonst hätte der Gerichtshof versucht zu klären, ob tatsächlich Manipulationen passiert seien?

Ein, auch medial vieldiskutierter Konflikt, der sich den Richtern so nicht stellt. Nach den öffentlichen Sitzungen ist allen Richtern klar, die Wahl ist aufzuheben, nur: Welche Frist soll für die Wiederholungswahl gesetzt werden? Bei Nationalratswahlen hat das der Gesetzgeber genau geregelt, bei der Bundespräsidentenwahl aber nicht. Man entscheidet also, der Regierung auch keine Frist zur Neuaustragung aufzutragen. Wohlwissend, das diese wohl nach dem Sommer passieren wird.

“Wird der nunmehr zur Gänze durchbesprochene Antrag angenommen?” fragt Präsident Holzinger am Morgen des 1. Juli die 13 weiteren Richter des VfGH. Alle stimmen zu, die Stichwahl der Bundespräsidentschaftswahl wird aufgehoben.

Foto: Bieniek/VfGH

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Comments 2
  1. Wo haben Sie diese Insiderinformationen her ?

    Gab es eine VfGH-interne Abstimmung über die Prüfung von Wiener Bezirken ? Falls ja, wie ging sie aus ?

    Gab es eine VfGH-interne Abstimmung über eine Ausweitung der Prüfung auf den ersten Wahlgang ? Falls ja, wie ging sie aus ?

  2. Frage 1: Ich habe recherchiert. Das ist mein Job. Sie werden nicht erwarten, dass ich meine Quellen offenlege.
    Frage 2: Wiener Bezirke wurden vom VfGH nicht im Erkenntnis genannt, ergo können wir davon ausgehen dass sie nicht entscheidungsrelevant gewesen sind.
    Frage 3: Der erste Wahlgang wurde nicht angefochten ergo gab es auch keine Abstimmung darüber im VfGH.

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