Known Unknowns

Informationsfreiheit in der Realität

Das neue Informationsfreiheitsgesetz soll den Zugang zu relevanten Informationen erleichtern. Auch wenn es langwierig und mühsam ist, schon jetzt gibt es durchaus Chancen, Daten am Rechtsweg zu erhalten. Der ehemalige US-Minister Donald Rumsfeld könnte helfen. 

“Ja”. Nur mit diesem Wort beantwortet die grüne Klubchefin Sigrid Maurer im Presse-Interview die Frage, ob mit dem neuen Informationsfreiheitsgesetz künftig auch einsehbar wird, wer COVID-19-Hilfen bekommt und wer nicht. Die SPÖ fordert zudem, die Vergabe der Corona-Hilfsgelder für Unternehmen kontrollieren zu können. Das ist überraschend.

Denn nur wenige Tage davor gibt das Bundesverwaltungsgericht meiner Bescheidbeschwerde recht: Das Ministerium müsse mir sagen, welche größeren Firmen Kurzarbeit bezogen haben und wie viel – so dieses Erkenntnis vor dem VwGH halten wird. Aber der Reihe nach.

Nicht selten gehen Journalist*innen vor Gericht, um an Daten öffentlicher Stellen zu kommen. In den USA ist das gang und gäbe, auch in Deutschland passiert das regelmäßig. In Österreich gibt es dafür keine Tradition, obwohl sie sich lohnen kann, wie Beispiele zeigen. So hat Datenjournalist Markus Hametner etwa wertvolle Informationen zur Eurofighterbeschaffung erhalten.

Als die Bundesregierung im Frühjahr 2020 die ersten Wirtschaftshilfen zur COVID-19-Pandemie beschlossen hatte, war uns schnell klar: Hier wird sehr viel Geld sehr intransparent vergeben. Kontrolle staatlichen Handelns ist eine Kernaufgabe kritischer Journalist*innen und so beschloss ich, zwei E-Mails auf den Weg zu schicken. Die Pressesprecher von Arbeits- und Finanzministerium bekamen Post von mir. Ich beantragte eine Liste aller Covid-19-Hilfenempfänger, im Fall des Arbeitsministeriums für die Kurzarbeit, im Fall des Finanzministeriums für Steuerstundungen, Zuschüsse zu den Fixkosten und Garantien für Kredite. Umsatz- und Ausfallsersatz gab es zum Anfragezeitpunkt noch nicht. Beide Ministerien stellten mir einige Wochen später einen negativen Bescheid aus. Das Finanzministerium ging noch weiter und beendete seinen Bescheid mit dem Vorwurf, ich würde durch meine Anfrage “mutwillig” handeln, weil ich nicht nur eine Antwort, sondern einen Bescheid anfordere. Denn nur diesen kann ich im Instanzenweg bekämpfen.

Ich verkürze hier die Verästelungen des Verfahrens, denn im Wesentlichen konzentrieren sich die beiden Ministerien in ihrer Begründung auf zwei Argumente: der Datenschutz und die Befürchtung von Wettbewerbsverzerrungen würden einer Veröffentlichung entgegenstehen. Das Finanzministerium erklärt zuerst, dass es gar nicht wisse, wem die COFAG die vielen Milliarden an Hilfen gewähren würde um später zu relativieren, dass nicht genau gesagt werden könne, ob und wer die Daten im Ministerium habe. Das ist nicht nur eine politisch bemerkenswerte, sondern wohl auch lebensfremde Aussage. Das Arbeitsministerium hingegen bestreitet nie, die notwendigen Daten vom AMS bekommen zu können.

Förderungen werden öfter veröffentlicht als man gemeinhin denkt. Die Empfänger der Parteienförderung sind öffentlich, das ist klar. Aber auch Presseförderung oder die Privat-Rundfunkförderung wird auf den Cent genau veröffentlicht. Da spielen Wettbewerbsverzerrungen offenbar keine Rolle. Auch die Förderungen an Bauern sind öffentlich. Wer Sport, Kunst- und Kulturförderungen bekommt, kann es sich nicht aussuchen, die Empfänger*innen werden öffentlich gemacht. Die Niederlande veröffentlichen jede*n einzelne*n Förderempfänger*in der Coronahilfen.

Und doch schränke ich meinen Antrag freiwillig ein. Um sicher zu gehen, dass Kleinstunternehmer*innen nicht von einer Nennung betroffen sind, orientieren wir uns an der Regelung der Europäischen Union für Bauern und Bäuerinnen. Dort gibt es eine Grenze von 1.250 Euro, unter der die Empfänger*innen nur anonymisiert veröffentlicht werden. Zehn Prozent der Förderempfänger*innen fallen unter diese Grenze. Ich schränke meinen Auskunftsantrag ein:

Ich beantrage “die Namen aller Unternehmen, denen im Zuge der Covid19-Pandemie Kurzarbeitsbeihilfe (beim Arbeitsministerium, Anm.) Steuerstundungen, Zuschüsse zu den Fixkosten, Garantien für Kredite (beim Finanzministerium, Anm.) genehmigt wurden, sofern die Summe der genehmigten Hilfen einen Betrag übersteigt, der höher als die untersten zehn Prozent aller genehmigten Hilfen ist, sowie die Summen der genehmigten Hilfen für diese Unternehmen.”

Corona macht wirklich alles kompliziert.

Bei der mündlichen Verhandlung zur Frage der Kurzarbeitshilfen fragt die Richterin auch, warum ich die Daten beantrage, wo das Rechercheinteresse liegt. Ich habe diese Frage so beantwortet:

Donald Rumsfeld sagte am 12. Februar 2002 auf einer Pressekonferenz: „There are known knowns; there are things we know we know. We also know there are known unknowns; that is to say we know there are some things we do not know. But there are also unknown unknowns – there are things we do not know we don’t know.“ Rumsfeld meinte damit Beweise für mögliche Massenvernichtungswaffen im Irak, doch er lieferte damit auch eine sehr akkurate Beschreibung des Rechercheverlaufs im journalistischen Prozess.

Das COVID-19-Kurzarbeitsmodell ist mit zehn Milliarden Euro für das Jahr 2020 budgetiert, das Arbeitsministerium verweist selbst auf über 100.000 genehmigte Anträge auf Kurzarbeit im Oktober 2020. Bei so einer Menge ist es nicht möglich, ein konkretes journalistisches Ergebnis der Anfrage zu definieren. Das journalistische Ergebnis ist – im Rumsfeldschen Sinne – ein „known unknown“. Erst die Daten begründen den Anfang einer Recherche, erst die Beauskunftung der Daten ermöglicht die Kontrolle der eingesetzten Mittel. Recherche heißt eben nicht, schon vor der Frage die Antwort zu kennen.

Journalist*innen drücken ein Rechercheinteresse deshalb nicht in Antworten aus, sie begründen es mit Fragen, denen sie nachstellen wollen:

Haben Spender*innen für politische Parteien signifikant höhere Beträge aus der Kurzarbeit erhalten, wurde politischen Gegnern und deren Firmen weniger Förderung zuerkannt? Wie stark profitieren Konzerne, die durch ihre internationalen Unternehmensstrukturen Steuern umgehen oder durch klimaschädliche Aktivitäten gegen die Pariser Klimaziele agieren? Gibt es signifikante Unterschiede in der Struktur der Förderempfänger*innen (Standort, Größe des Unternehmens, Branche)? Welchen Anteil haben die Kurzarbeitshilfen am Gesamtumsatz von Unternehmen? Welche Branchen profitieren wie stark von den Förderungen, welche Rechtsformen profitieren stärker, welche schwächer? Wie sehr haben Unternehmen, die in der Pandemie Gewinne gemacht haben (z.B. Supermärkte), die Kurzarbeitshilfe in Anspruch genommen?

Nicht alle diese Fragen lassen sich nur durch die Namen der Förderempfänger*innen und die Förderhöhe beantworten. Aber die Daten sind ein erster Ansatz.

Am 2. Februar gibt mir das Bundesverwaltungsgericht bei der Frage der Daten zur Kurzarbeit praktisch in allen Punkten recht. Das Ministerium müsste mir nun alle beantragten Daten geben. Aber es gibt noch eine Instanz. Das Arbeitsministerium hat nun sechs Wochen Zeit, gegen das Erkenntnis Berufung einzulegen, offiziell Revision genannt. Dann würde das Verfahren vor den VwGH gehen, der dann ein rechtskräftiges Urteil fällt. Ob Revision eingelegt wird, entscheidet der neue Arbeitsminister Martin Kocher. Er unterstützte noch vor kurzem als IHS-Direktor die Plattform Registerforschung, die einen offenen Zugang für die Wissenschaft zu öffentlichen Daten fordert. Die mündliche Verhandlung beim Verfahren um die Hilfen des Finanzministeriums fand am Dienstag statt, wobei das Beweisaufnahmeverfahren noch nicht beendet ist. Ein Erkenntnis ergeht üblicherweise einige Wochen nach Ende dieses Beweisverfahrens.

In einer anderen Sache, zur Frage, ob die Empfänger*innen von Gehaltsfortzahlung geheim sein dürfen, entscheidet bald der VfGH. Mehr dazu hier.

Foto: NFP/Filmwelt, aus dem fantastischen Film “The Unkown Known” von Errol Morris

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  1. Sehr geehrter Herr Thür,
    Ich habe mich gefragt wohin die Grippe verschwunden ist und ob wir sie wirklich ausgerottet haben. Ich habe sie als Unterbau der österreichischen Dash-Boards wie folgt wiedergefunden: Lt. Anfrage an das Gesundheitsamt bekam ich folgende Antwort im Corona- Dashboard werden ausschließlich die bestätigten Fälle gezählt, die der Falldefinition des BMSGPK entsprechen:
    Bestätigter Fall
    • Jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischer Nukleinsäure, unabhängig von klinischer Manifestation,
    oder
    • Jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischem Antigen UND die die klinischen Kriterien erfüllt,
    oder
    • Jede Person mit Nachweis von SARS-CoV-2 spezifischem Antigen UND die die epidemiologischen Kriterien erfüllt.

    Eine weitere Untersuchung bei einem PCR- positiven Fall Richtung Influenza erfolgt nicht routinemäßig.
    Das heißt übersetzt trotz der Impfung mit Astra-zeneka das einen “harmlosen Influenza Virus als Partikelträger benutzt und an Tausenden verimpft wurde scheint am Freitag, den 10. April 1 Influenza Fall bei der Uni Klinik für Virologie Wien auf. Es scheinen in den Dash Board`s auch nur “mit und an Corona Tote” auf. Vermutlich werden an den Erkrankten PCR-Tests gemacht und eine weitere Untersuchung in Richtung Influenza erfolgt nicht routinemäßig. Ich bitte sie um Recherche und die Befragung der Verantwortlichen zur möglichen Richtigstellung der Dash-Board-Zahlen. Mit freundlichen Grüßen
    Roland Tripolt

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