Weißblaue Geschichten

Tatsächliche und vermutete Probleme bei der Wahlauszählung

Wilde Geschichten machen die Runde: Die Bundespräsidentenwahl sei gefälscht, Norbert Hofer Präsident. Tatsächlich gibt es zur Zeit keinen Hinweis auf Manipulationen bei der Wahl. Ein Überblick über vermutete Manipulationen, die keine sind, und warum die Wahlbehörden dennoch dringend handeln müssen. 

Fall 1:  Waidhofen

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146,93 % Wahlbeteiligung in Waidhofen/Ybbs

Ein Fax ist Schuld. 2016 werden Ergebnisse am Wahlabend tatsächlich noch gefaxt. Drei Bezirkswahlbehörden in Niederösterreich faxen die Ergebnisse nach der Auszählung in die Landeswahlbehörde. So auch jene von Waidhofen an der Ybbs. In der Landeswahlbehörde passiert dann ein recht harmloser Tippfehler. In die Spalte für das Briefwahlergebnis, wird das Gesamtergebnis eingegeben. Auf der Seite des BMI fällt das falsche Ergebnis weniger stark auf, da das Innenministerium das Briefwahlergebnis getrennt ausweist. Nur Medien, die die kummulierten Daten darstellen, kommen dann auf eine völlig absurd wirkende Wahlbeteiligung von 146,93%. Wahlrelevant ist das alles nicht, da die Faxübermittlung nur der schnellen Information der Öffentlichkeit dient. Es gilt nur der Wahlakt, und da gab es diesen Fehler nie. Online wird der Fehler noch einige Tage zu sehen sein, aber es war, ist und bleibt ein Tippfehler.

Fall 2: Sprengel 2/11

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Blauer Triumph im Grünen Bobo-Kernland 

77,8% für Norbert Hofer direkt hinter dem Karmelitermarkt in Wien Leopoldstadt. Alexander Van der Bellen, der seine Wahlkampfvideos dort gedreht hatte, erreicht nur 22,2%. Ein Triumph für Hofer, wie ihn niemand erwartet hat, ein Triumph, wie er auch nie passiert ist. Auch hier ist der Fehler ein schlichter Vertipper. Noch am Abend fällt auf, dass die Spalten beim Eintragen vertauscht wurden. Die Bezirkswahlbehörde tritt zusammen und lässt neu zählen, alle Beisitzer, auch jene der FPÖ, stimmen zu, dass das Ergebnis korrekt ist, aber nur falsch eingetragen. Das Ergebnis für Sprengel Elf wurde bereits auf der Homepage der Stadt Wien korrigiert. Das grüne Kerngebiet Karmelitermarkt hat zu 78 % Alexander Van der Bellen und zu 22% Norbert Hofer gewählt.

Fall 3: Linz

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Der Sondersprengel, das unbekannte Wesen

Wer liest, ist klar im Vorteil. Eigentlich ist dieser Fall keiner, aber auf Facebook macht der Linzer Sondersprengel als “Beweis” für Manipulationen die Runde. 3.518 Wahlberechtigte, aber 21.060 abgegebene Stimmen, wie kann das gehen? Ganz einfach, und eigentlich steht die Antwort schon dabei. Wahlkartenwähler werden bei der Ergebnisermittlung nicht gewissen Sprengeln zugewiesen, sondern einfach in einem Sondersprengel gesammelt. Analog zu den Wahlbezirken. Denn Wahlkarten werden nicht auf Gemeindeebene ausgewertet, sondern nur auf Bezirksebene. Die Gemeindeergebnisse sind also ohne Wahlkarten. (Statutarstädte, wie Waidhofen an der Ybbs, siehe oben, sind ein eigener Wahlbezirk). So ist es möglich, dass in Linz ein Sprengel mehr Stimmen als Wahlberechtigte hat. Bei der Bundespräsidentschaftswahl 1980 lag die Wahlbeteiligung im Burgenland bei 101,9%. Die Erklärung: Damals gab es Wahlpflicht und viele Wiener waren auf Sommerfrische im Burgenland.

Update 22:38 Uhr:
Eine frühere Version dieser Tabelle auf facebook, enthielt die Anmerkung mit den Briefwahlstimmen noch nicht, was offenbar bei vielen Menschen Verwirrung stiftete. Eine nicht sehr gelungene Datenpräsentation der Stadt Linz, die diese unbedingt ändern sollte. Danke für die Anmerkungen.

Fall 4: Götzens

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Die Schultafel als Beweis

Mehr als 100mal geteilt und dennoch keine Manipulation. Die FPÖ Götzens postet eine mutmaßliche Wahlmanipulation zuerst auf Facebook, erst dann beschwert sich die FPÖ Beisitzerin über das falsche Resultat. Eigentlich lag Norbert Hofer vorne, doch die Daten der Gemeinde zeigen Van der Bellen vorne. Auch hier ist bei der Übermittlung der Wahldaten zur Landeswahlbehörde ein Fehler passiert. Die beiden Ergebniszeilen wurden vertauscht. Die Behörde reagiert blitzschnell und korrigiert noch vor Übermittlung des vorläufigen Endergebnisses am Sonntagabend das Resultat von Götzens. Noch am Wahlabend wird das Ergebnis von Götzens also richtig an alle Medien übermittelt, auch hier: Im Wahlakt stand es immer richtig, wahlrelevant war und ist die fehlerhafte Übermittlung nicht.

Fall 5: Robert Stein

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Die Stein-Verschwörung

Robert Stein hat schon einiges erlebt. Der Leiter der Wahlbehörde organisiert bereits seine 20. Wahl. Nun steht er selbst im Kreuzfeuer der Kritik. In der ZiB 2 am Dienstag nach der Wahl sagt FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache: ” Und die Frage stellt sich, wie können solche Pannen passieren (…) Wenn am Wahlsonntag in der Zeit im Bild 2, der oberste Wahlleiter davon spricht, dass 740 000 Briefwahlkarten noch vorhanden sind. Davon wahrscheinlich 700 000 gültig sind. Und am Ende sind es 766 000 gültige.” Tatsächlich hat Robert Stein in der ZiB2 am Sonntag von 740.00 Stimmen gesprochen und mit etwa 700.000 Gültigen gerechnet. Auf Anfrage gibt Stein zu, er habe sich “verschätzt”. Die Gemeindewahlbehörden haben noch bis Montag Zeit die in den Wahllokalen abgegebenen Wahlkarten an die Bezirkswahlkommission zu übermitteln, die diese dann am Vormittag auszählt. Hier seien wesentlich mehr als bisher üblich übermittelt worden. In einem Punkt liegt aber auch Heinz Christian Strache falsch, es waren nicht 766.000, sondern nur 746.110 gültige Wahlkartenstimmen.

Fall 6: Kärnten

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Kärnten ist ein Wahnsinn

Kärnten ist der einzige Fall bei dem man offenbar auch im Innenministerium etwas nervöser wird. Per Aussendung gibt das BMI bekannt, Anzeige erstattet zu haben, gegen die Bezirkswahlbehörden in Villach, Villach Land, Hermagor und Wolfsberg. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hat bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Der Vorwurf: Man habe bereits am Sonntag Abend ausgezählt, nicht erst am Montag, wie das eigentlich gesetzlich vorgesehen ist.

In Villach ist man sich keiner Schuld bewusst,  gegenüber der APA sagt die stellvertretende Magistratsdirektorin, Claudia Pacher: “Sie (die Wahlkarten, Anm.) wurden am Montag ausgezählt mit dem Zeitpunkt, der vorgesehen ist. Um 9.00 Uhr beginnt die Zählung der Wahlkarten”. Zuvor habe man lediglich “Vorarbeiten” gemacht. “Die Wahlkarten wurden erfasst und es wurde die Gültigkeit überprüft. Die Kuverts sind erst ab 9.00 Uhr geöffnet worden.” Auch der Bezirkshauptmann von Hermagor sagt, man habe am Montag um 9.10 Uhr zu zählen begonnen und schließt ein unsauberes Vorgehen aus.

In der Bezirkshauptmannschaft Villach-Land ist das anders. Hier gibt man offen zu: Die Wahlkarten wurden bereits am Sonntag und nicht wie gesetzlich vorgesehen am Montag ausgezählt. Aufgrund des „hohen administrativen Aufwandes gab es einen Beschluss im Rahmen der Bezirkswahlbehörde“ und man habe bereits am Sonntag ausgezählt. Dies mache man bei jeder Wahl so. Nun muss ein Gericht klären ob das so rechtens ist, denn das Gesetz schreibt den Montag vor. Die Bezirkswahlbehörde Wolfsberg habe ich noch nicht erreicht.

Die Bezirkswahlbehörden betonen aber, dass alle Parteienvertreter, auch jene der FPÖ eingeladen waren an der Auszählung teilzunehmen. In Villach und Hermagor wurde der Bericht auch vom Vertreter der FPÖ unterzeichnet.

Insgesamt geht es um 12.378 Wahlkartenstimmen in den vier Fällen. Damit sich der Verfassungsgerichtshof  mit einer Wahlanfechtung beschäftigt muss ein Fehler den Wahlausgang verändern können. Bei dieser Wahl müssten also zumindest 15.515 Stimmen zur Disposition stehen, das scheint vorerst nicht der Fall zu sein.

Am Abend gab das Innenministerium bekannt, dass auch im Bezirk Südoststeiermark zu früh gezählt wurde und man die Anzeige erweitert hat. Es sei, so schreibt das Ministerium auf Facebook “Zum Heulen.”

Bonus: Fakes

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Social Media schlägt zu

Hofer Stimmen im Müll? Was wie ein Fake wirkt, ist auch einer. Hier die Details, sollte jemand tatsächlich glauben, dass so eine plumpe Fälschung echt sein könnte. Ihren Ursprung nahm sie hier. Ebenso ohne Belang für diese Wahl, aber enorm populär auf Facebook ist ein Artikel, wahlweise aus ÖSTERREICH oder der Kronen Zeitung. “Bürgermeister gesteht Wahlbetrug,” steht da. Die Story stimmt, ein ÖVP Bürgermeister hat tatsächlich getrickst, bloß die Geschichte ist schon aus dem Jahr 2010. Die Krone hat die alte Geschichte dankenswerterweise offline genommen.

Alles also harmlos und nicht so schlimm? Nun, nicht ganz. Die Debatte zeigt: Die Übermittlung der Ergebnisse an Wahltagen ist hoffnungslos veraltet und bedarf dringend einer Erneuerung. Ergebnisse werden teilweise telefonisch, mit Fax oder mit Computern übermittelt, je nach Landeswahlbehörde gibt es einen Wildwuchs an Methoden. Auch Medien bekommen die Ergebnisse in einem antiquierten File-Format. Bei Bundeswahlen schickt das BMI aktualisierte .txt-Files mit Zahlenkolonnen per Mail. Vernünftige Datenformate wie JSON oder zumindest xml gibt es nicht. Die Infrastruktur dafür stammt noch aus dem vorigen Jahrtausend, eine Modernisierung ist zur Zeit nicht in Sicht, es fehlt dem Ministerium an Geld. Auch Landeswahlbehörden geben Wahldaten in unterschiedlichsten Formaten aus. Auch hier gilt: Es fehlt an Standards, Infrastruktur und Transparenz. Nur, wenn die Bürger das Ergebnis nachvollziehen können, haben Verschwörungstheorien keine Chance.

Aufruf: Wenn Sie von vermuteten Manipulationen wissen, die hier fehlen, dann erzählen Sie mir davon!

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  1. Zum 3. Punkt und der Aussage “wer klar lesen kann”. Das Problem ist, es kursiert ein Bild auf dem die Erklärung zu den Wahlkarten fehlt und nur die Rede von “besonders” und “fliegend” ist. 😉

  2. Wien-Wieden ist suspekt, da Hofer in der Briefwahl stärker als an der Urne. Potenziell ist Sprengel 12 vertauscht, wobei der an sich nicht völlig unplausibel ist und eigentlich zu wenig ausmacht.

    Erklärung durch reales Wahlverhalten ist nicht ausgeschlossen, insbesondere falls es da aus irgendwelchen Gründen viele Fremdbriefwähler gibt. Der Unterschied zum 1. Wahlgang ist aber auch beachtlich.

  3. Vielleicht keine Verschwörungstheorie, aber ich finde (noch) keine logische Erklärung dafür: Am Sonntag in der Sonder ZiB sprach der Hr. Stein von 740.000 Briefwahlstimmen, von denen rund 700.000 gültig sein werden. In der Endabrechnung erscheinen aber 766.076 abgegebene bzw. 746.110 gültige?

  4. Erich Neuwirth hat in seinem Blog sogar eine exakte Zahl von 738’055 Wahlkarten angegeben, und das “brutto” von Stein hab ich so verstanden, dass das mit nichtigen Stimmen ist und dann bei “netto” die ungültigen Stimmen noch dabei sind.

  5. mir ist bei waidhofen beim vorläufigen amtlichen ergebnis nun richtig oder falsch verkündet wurde. ein detail, aber interessant. oder habe ich überlesen?

  6. Ich bin dem nachgegangen Roland. Es wurde auf Twitter von anon_austria verbreitet. Das sind Brandstifter die Information fälschen und verbreiten. Lässt sich leicht dort prüfen. Die Wahlzettel am Screenshot haben einen anderen Wortlaut als der echte Wahlzettel. Auch sonst sieht man minimale Detailunterschiede. Fake.

  7. Das ganze kann ich super leicht nachstellen,- einfaches Word dokument, ein paar Blatt Papier und einen Müllsack. Mehr braucht es nicht

  8. Das Ergebnis in Waidhofen wurde richtig in den Wahlakten vermerkt, aber in der ersten Information falsch eingetragen. Das wird bei der Verkündung des endgültigen Ergebnisses korrigiert.

  9. Der Fall Linz ist insoferne etwas suspekt, da

    a) Das Ergebnis am Wahlabend bereits inklusive der Wahlkarten vorgelegen ist (Screenshots mit dem Ergebnis liegen vor)

    b) Das jetzige vorliegenden Endergebnis mit dem Hinweis versehen ist, dass die Briefwahlstimmen erst am Tag danach ausgezählt wurde

    c) Einerseits erklärt der Wahlkampfleiter im BM dass ein auszählen der Briefwahlstimmen am gleichen Abend nicht möglich ist, andererseits ist es in Linz anscheinend doch möglich

    d) Nachdem übermittelte Daten anscheinend einfach vom BMI übernommen werden ist davon auszugehen, dass zumindest diese Briefwahlstimmen im vorläufigen Endergebnis vom Sonntag ohne Briefwahlstimmen schon enthalten war.

    Unabhängig der etwas misslungenen Datendarstellung der Stadt Linz – sie hat gezeigt das es möglich wäre auch am Wahlabend die Briefwahlstimmen bereits auszuzählen

  10. Die Erklärung für Linz akzeptiere ich so nicht. Die Spalte “Wahlberechtigte” in der betroffenen Zeile hat so keinen Sinn – die Zahlen sagen nichts aus. Auch die Briefwahlstimmen kommen von Wahlberechtigten und müssten auf männlich/weiblich aufgeteilt werden, was sie nicht sind.

  11. Wahlberechtigte sollten bei den Briefwählern immer 0 sein, weil die in den Wählerverzeichnissen der Wahlsprengel enthalten sind (ist in der Aufstellung des BM.I auch der Fall). Wer zur Briefwahl berechtigt ist, ist auch zur Stimmgabe in einem beliebigen Wahllokal berechtigt. Das Problem bei Linz ist bloß, dass Sachen zusammengeschmissen werden, die nicht zusammengehören.

    Sinnvoll wär eine Angabe bei den jeweiligen Bereichen, wie viele Wahlkarten ausgegeben und bei der Urnenwahl wieder eingenommen worden sind. Der Rest sind dann (zumindest in der Summe über ganz Österreich) potenzielle Briefwähler.

  12. Also was ich so weiß bei den wirklichen BRIEFWÄHLERN ist es nicht so das das Kuvert schon vorbedruckt ist und in die HEIMAT Bezirk gesendet wir ? Also bei mir wahr es auf jeden Fall so, das es zur Heimat BH gesendet worden ist. Also wie kann das dann sein, das in Linz so viel mehr stimmen sind?

  13. Andreas, nur wenn man den Briefwahl-Wahlzettel per Post aufgibt. Man kann ihn auch verwenden, um in jedem Wahllokal zu wählen, dann wird er gegen einen normalen örtlichen Stimmzettel ausgetauscht.

  14. welche Garantie gibt es wenn nicht mal Ausweise kontrolliert werden, ob nicht schon per Briefwahl abgestimmt wurde? Nur so kann ich mir + 40% Briefwahlbeteilgung erklären und eine allg. imense Wahlbeteiligung. Wie kann es ein, dass es in etlichen Wahllokalen angebl. Bleistifte statt fälschungsechter Schreibgeräte gab? Wie kann eine Briefwahl so extrem in allen Bundesländern vom Trend abweichen? Logisch – nie im Leben…

  15. Gibt’s schon eine Erklärung dafür, warum Sonntag Abend auf der BMI Seite ein Wahlergebnis inklusive der Briefstimmen, die noch gar nicht ausgezählt sein konnten, aufgetaucht ist?

  16. Linz hat keinen besonders hohen Briefwähleranteil. In Graz und Wien ist er höher (und auch mit größerem Zuwachs gegenüber dem ersten Wahlgang). In den größeren Städten sind es halt allgemein mehr.

  17. @Weinert:
    Ad Wahlkarte und doppelte Stimmabgabe: Wenn du in deinem Wahlsprengel zur Wahl gehst, dann musst du dich vor der Stimmabgabe ausweisen. Damit ist sichergestellt, dass du auch derjenige bist, der du vorgibst zu sein und, dass du nicht doppelt wählen kannst. Solltest du eine Wahlkarte beantragt haben, dann ist im Wählerverzeichnis vermerkt, dass du eine Wahlkarte bekommen hast. In diesem Fall kannst du direkt in deinem Wahlsprengel nur wählen, wenn du gleichzeitig deine unausgefüllte Wahlkarte zurückgibst. Eine Wahl vor jeder anderen Wahlbehörde in Österreich ist auch nur möglich, wenn du dort deine Wahlkarte abgibst. Demnach ist es ausgeschlossen, dass jemand auf diese Weise doppelt seine Stimme abgibt.

    Ad Bleistifte: Gemäß § 12 Abs 2 BPräsWG ist es erlaubt den Stimmzettel mittels “mit Tinte, Farbstift, Bleistift oder dergleichen” auszufüllen. Fälschungssicher ist ein Stimmzettel nämlich leider überhaupt nie, selbst wenn er mit einem Kugelschreiber ausgefüllt ist, könnte man ein zweites Kreuz draufmachen, womit er ebenfalls ungültig wäre (das wäre sogar noch weniger nachvollziehbar, als wenn das Kreuz ausradiert worden wäre).

  18. Vielen Dank an Martin Thür für diese Recherche! Zumal es auch sicher nicht “ganz easy” war an alle relevanten Infos zu kommen. Die Infos sind glasklar und leicht verständlich dargestellt – es kann also absolut keine Rede von absichtlicher Manipulation sein. Grundsätzlich muss ich sagen dass ich als Migrant im (damals noch) kommunisitschen Balkan aufgewachsen bin, dort hat seiner Zeit niemals irgendjemand von irgendeiner Wahlmanipulation gesprochen, aber aus einem ganz anderen Grund… Daher muss ich sagen dass ich jegliche “absichtliche Manipulationsvorwürfe” in Österreich schlichtweg für lächerlich halte. In jeder Wahlkommission sitzt ein Vertreter jeder Partei. Alleine diese Tatsache sollte eig. schon genügen. Falls nicht, dann stelle ich nun die Frage ob die FPÖ-Vertreter bei der Auszählung geschlafen haben? Aber bei der Art und Weise wie diese Manipulationsvorwürfe hochstilisiert werden, komme ich mir vor als würde ich wieder in irgendeinem Regime leben dass kurz vor einem Militärputsch steht… Für mich ist das absolut unverständlich und nicht nachvollziehbar. Schließlich geht das Recht vom Volk aus, und das wird in Österreich zum Glück auch so bleiben.

  19. Weinert, was erzählen Sie da, natürlich werden Ausweise kontrolliert! Und selbstverständlich wird in jedem Wahlsprengel auch vermerkt, wer eine Briefwahlkarte bekommen hat, das steht in den Wahllisten. Und das Papier der Stimmzettel ist extra von etwas schlechterer Qualität, damit man Radierungen leicht erkennen kann. Was übrigens beim Auszählen kontrolliert wird, da wird jeder Stimmzettel allen Wahlhelfern gezeigt. Da kann sofort Einspruch erhoben werden, wenn man Spuren von Radierungen zu erkennen glaubt. Und zum Trend: die meisten seriösen Quellen haben ein Kopf-an-Kopf-Rennen vorher gesagt.

  20. @Weinert:
    Ich habe gelesen (weiß nicht mehr wo, aber ich kann es raus suchen wenn gewünscht), dass im Falle von Wählen im Wahllokal und mittels Briefwahl, die Briefwahl nicht zählt.

    Wenn du wählen gehst, wird im Wählerverzeichnis angemerkt, dass du gewählt hast.
    Wenn dann am Montag die Briefwahlstimmen ausgezählt werden, wird zuerst geprüft: Von Person XY ist eine Wahlkarte per Post eingetroffen. Hat XY schon am Sonntag gewählt
    -> Ja, Wahlkarte zählt nicht
    -> Nein, Stimmzettel kommt zu allen anderen, die werden dann durchgemischt und ausgezählt.

    Gegenfrage (zu wie kann das Briefwahlverhalten abweichen):
    Wie kann das Wienergebnis, so extrem vom Trend der Bundesländer abweichen?

    Antwort ist für beide Sachen dürfte ähnlich sein:
    – In Städten lebt ein anderes “Klientel” als am Land (anderes Wahlverhalten)
    – Briefwahl wird vorwiegend von Leuten wahrgenommen die im Ausland sind, Studenten (unterschiedlicher Wohnort, Studienort), etc.

    Dadurch ist die Abweichung erklärbar (und sie wurde ja ziemlich genau sogar vorher prognostiziert)

  21. @Weinert:
    In allen Wahllokalen, in denen ich bisher gewählt habe, wurden Ausweise kontrolliert – ich kann mir allerdings vorstellen, dass sich gerade in kleineren Gemeinden die WählerInnen und die Menschen in der Wahlkommission persönlich kennen. Wenn dann so oder so klar ist, wer vor der Kommission steht, wird im WählerInnenverzeichnis die Wahlberechtigung geprüft – dort ist auch vermerkt, ob eine Wahlkarte ausgestellt wurde; falls ja, darf die Person nur gegen Abgabe der Wahlkarte wählen.
    Selbst wenn die Stimmen mit Bleistift abgegeben wurden, sind die Stimmzettel sowohl in der Urne wir auch danach bis zum Ende des Auszählens immer unter Aufsicht von VertreterInnen verschiedener Parteien – also auch FPÖ und Grüne. Also Änderungen auch hier nicht möglich.
    Und zu den Unterschieden: genau so, wie in unterschiedlichen Bundesländern unterschiedliche Mehrheiten gewählt wurden und werden – wählen auch Menschen in den Bundesländern unterschiedlich. Es ist bekannt, dass jüngere anders wählen als ältere, Frauen anders als Männer (alles durch nachfragen rausgefunden). Wenn also mehr Junge eine Wahlkarte beantragen als Alte, wird auch das Ergebnis vom Durchschnitt abweichen.

  22. @weinert: Also mein Ausweis wurde noch jedes Mal kontrolliert, und dieser wird ja auch mit dem Wahlregister im Wahllokal verglichen. Wenn man eine Wahlkarte beantragt hat, dann muss man diese im Wahllokal abgeben und kriegt einen normalen Stimmzettel. Das heißt, dass man nicht zwei Mal wählen kann, da die Wahlkarte ja nicht gegen einen normalen Stimmzettel austauschen kann, wenn man diese schon mit der Post weggeschickt hat. Klar?

  23. ad:
    ROLAND GIERSIG 25. Mai 2016 14:44
    Andreas, nur wenn man den Briefwahl-Wahlzettel per Post aufgibt. Man kann ihn auch verwenden, um in jedem Wahllokal zu wählen, dann wird er gegen einen normalen örtlichen Stimmzettel ausgetauscht.

    –> Nicht so in Leonding (Volksschule), dort wurde ich mit meiner unverschlossenen und unausgefüllten Wahlkarte auf den Gang geschickt – weder wurde meine Wahlkarte gegen einen örtlichen Stimmzettel getauscht, noch durfte ich in der Wahlkabine meine geheime Wahl abgeben (da dies lt. Auskunft eines Wahlbeisitzers angeblich verboten wäre!!!).
    Die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte wurde dann vom Wahlbeisitzer entgegengenommen und mit dem Hinweis “wir werden dies weiterreichen” separat im hinteren Teil des Raumes hinterlegt.

  24. Theoretisch sollte der Stimmzettel nicht ausgetauscht werden, aber das Wahlkuvert. Abgabe ausgefüllter verschlossener Wahlkarten ist möglich, aber nicht zwingend (Wähler sollte die Wahl haben).

  25. Sorry aber beim Fall in Linz dürfte es anders liegen. Das sind einfach bei den Linken drei Zahlen hinten die Null vergessen worden. Dann gehen sich die Zahlen aus und die dann Ca 35.000 ausgestellten Wahlkarten auch plausibel. Ca 20% der gesamtwähler im Bezirk. Und davon haben halt Ca 21.000 dann auch gewählt – Also Ca 70%

  26. ad:
    ROLAND GIERSIG 25. Mai 2016 14:44
    Andreas, nur wenn man den Briefwahl-Wahlzettel per Post aufgibt. Man kann ihn auch verwenden, um in jedem Wahllokal zu wählen, dann wird er gegen einen normalen örtlichen Stimmzettel ausgetauscht.

    –> Nicht so in Leonding (Volksschule), dort wurde ich mit meiner unverschlossenen und unausgefüllten Wahlkarte auf den Gang geschickt – weder wurde meine Wahlkarte gegen einen örtlichen Stimmzettel getauscht, noch durfte ich in der Wahlkabine meine geheime Wahl abgeben (da dies lt. Auskunft eines Wahlbeisitzers angeblich verboten wäre!!!).
    Die ausgefüllte und zugeklebte Wahlkarte wurde dann vom Wahlbeisitzer entgegengenommen und mit dem Hinweis „wir werden dies weiterreichen“ separat im hinteren Teil des Raumes hinterlegt.

  27. Es ist klar, dass bei der FPÖ jetzt die Nerven blank liegen. Nach der verpatzten Wien-Wahl und den enttäuschten Hoffnungen auf einen blauen Bürgermeistersessel kommt nun die nächste Wahl, wo es so gut ausgesehen hat – und wieder nichts.

    Wie es halt die Art der FPÖ ist, werden dann die Fehler bei anderen gesucht und Verschwörung gewittert. Es macht ja auch Sinn bei einer Partei, die 6000 EUR Steuergeld für Beratung durch Medien (nicht Zeitungen, sondern die mit den Antennen ins Übernatürliche) ausgeben, um sich die Zukunft vorhersagen zu lassen. Na wenn die dann nicht eintritt, kann es ja nur eine Verschwörung sein.

    Strache hat also sicher schon seinen Aluhut auf und fürchtet sich weiter vor Chemtrails und allem Fremden. Da macht Vernunft keine Meter mehr.

    Ich hoffe (beten kann ich mangels Glauben nicht), dass die NR-Wahl 2018 die nächste Gnack-Watschen für die Blauen wird.

  28. Wenn es ein Testfile zum Testen der Homepage war und kurz online zu sehen war, so frage ich mich doch, warum ein Systemtest mit Original-Daten durchgeführt wurde. Was sagen eigentlich Datenschützer dazu? Wenn ich ein System teste, dann nehm ich dafür doch irgendwelche Dummydaten oder!? Auf jeden Fall sieht das nicht sehr professionell aus, was da vor sich ging. Und es geht hier immerhin um äußerst sensible Daten!

  29. Auch wenn sich schlussendlich zeigt, dass es keine massiven Probleme gab: Man könnte das Vertrauen in die Transparenz und Integrität von Wahlen steigern, wenn Österreich endlich auch heimische Wahlbeobachtung erlauben würde.
    Seit 2010 erlaubt Österreich OSZE-Wahlbeobachter und war damit defacto das letzte OSZE-Land. Die OSZE kommt jedoch nur auf Einladung der Regierung und in der Regel mit kleinen Teams. Lokale Wahlen werden grundsätzlich nicht von der OSZE beobachtet. Auch wenn es in Österreich das System mit den BeisitzerInnen gibt, das gut funktioniert: Was spräche dagegen, es Vereinen/NGOs und JournalistInnen zu erlauben, am Wahltag sowie bei der Auszählung und den fortlaufenden Prozessen als Beobachter zugegen zu sein (die sich natürlich in keiner Weise einmischen dürften, jedoch Probleme dokumentieren und melden könnten). Auch wenn es keine Anzeichen für systematische Probleme gibt: ist unser Wahlsystem stark genug für eine massive Vertrauenskrise – auch in Hinblick darauf, dass Österreich keine unabhängig aufgestellte Wahlbehörde hat? Wie schon die OSZE-Berichte der vergangenen Wahlen gezeigt haben: es gäbe durchaus einige Aspekte, wo man in Österreich nachbessern könnte und sollte.

  30. Lieber Martin, ich bin dir dankbar, dass du dich so engagiert für eine sachlich Aufklärung. Demokratie ist das höchste Gut unserer Gesellschaft und wir müssen damit sehr sorgsam umgehen. Es ist klar, dass bei so einem knappen Wahlausgang jedermann Augen und Ohren offen hält. Das wirklich ungewöhnlich an dieser Wahl war eben diese hohe Zahl an Wahlkarten/Briefwählern. Das war natürlich Ausgangspunkt für die ganzen Spekulationen. Ich persönlich bin froh, dass sich die Ungereimtheiten aufgelöst haben und wir dieses Thema endlich abhaken können. Für die Zukunft jedoch wäre es jedoch wichtig, zu überlegen, wie man das Ganze noch besser und sicherer machen kann. Würde einigen Ärger ersparen 😉

  31. @Martin Thür:

    Bitte hier nicht die 12.378 Stimmen mit den 15.515 Stimmen vergleichen, die von VdB zu Hofer *wechseln* müssten. Das erweckt irgendwie den Eindruck, dass es hier schon nahe an einer entscheiden Änderung wäre.

    Sollten diese Stimmen ungültig sein, würde sich der Vorsprung (ca 31.000 Stimmen) von VdB nur im die Differenz reduzieren (das wären etwas über 1000 Stimmen), da ja die Stimmen für Hofer genauso betroffen wären.

    Das muss natürlich aufgeklärt werden, ist aber weit weg von wahlentscheidend.

  32. Der faktor mensch ist und bleibt ein risiko bei wahlauswertungen. Deshalb bin ich froh in österreich zu sein. Unterstelle den wahlhelfern mal sie sind ehrlich. Den doofen a4 word zettel mit zwei spalten ohne seriennummer kann jeder punk fälschen

  33. Es wird Dir hoffentlich nicht gelingen von der Tatsache abzulenken, dass dieser exorbitante Anstieg an angeforderten Wahlkarten im Vergleich zum 1.Wahlgang nicht normal ist. An der Urne war praktisch keine gesteigerte Wahlbeteiligung festzustellen. Die erhöhte Wahlbeteiligung um 4,2% ist praktisch ausschließlich auf die Briefwähler zurückzuführen.
    Da liegt eine Manipulation nahe.

  34. zu MIK:
    In den Wählerverzeichnissen, die die Sprengelwahlbehörden am Wahltag dann erhalten, sind die Personen, die eine Wahlkarte erhalten haben, gekennzeichnet. Wenn Sie am Wahltag ins Wahllokal kommen, dürfen sie nicht (mehr) wählen.
    Sofern ihre Wahlkarten rechtzeitig bei der Bezirkswahlbehörde eintreffen (derzeit meines Wissens: Wahltag 17:00 Uhr) werden sie von der Bezirkswahlbehörde (nach dem Bundespräsidentenwahlgesetz ab Montag, 9:00 Uhr, ausgezählt). Dazu kommen noch jene Wahlkarten, die – vom Wähler bereits verschlossen – bei den Sprengelwahlbehörden abgegeben wurden.
    Wenn ein Bürger noch nicht gewählt hat, kann er in seinem Wahlsprengel wählen, wenn er dort die (leere und nicht zugeklebte) Wahlkarte abgibt. Die abgegebene Wahlkarte beweist, dass er noch nicht gewählt hat. (Dadurch vermeidet man, dass jemand “doppelt” wählt.)

    Zu Maria:
    Daher ist die von Ihnen beschriebene Vorgangsweise korrekt. Diese Wahlkarte muss mit den Wahlakten der Bezirkswahlbehörde übergeben werden.

    Zu Allen:
    Für das “endgültige” Wahlergebnis (soll am 1. Juni vorliegen) zählen ausschließlich die Feststellungen in den Protokollen. Denn:
    Die Auszählung im Sprengel wird protokolliert, die Gemeinde zählt die Sprengelergebnisse zusammen und protokolliert, die Bezirkswahlbehörde zählt die Gemeindeergebnisse zusammen und zählt am Montag die Briefwahlstimmen des Bezirkes hinzu – auch das wird protokolliert. Die Landeswahlbehörde zählt die Bezirksergebnisse am Wahltag und am Montag zusammen und leitet sie ans Innenministerium weiter. (Ähnlich läuft es bei den Magistraten.) Das heißt, durch die Protokolle ist alles nachvollziehbar.
    Für ein “vorläufiges” Ergebnis werden die Daten – offenbar auf unterschiedliche Weise – weitergeleitet. So kommt es dann zu den Zahlen, die am Wahltag in die Öffentlichkeit gelangen. Bei dieser Wahl gab es offenbar Probleme mit der Weitergabe der “vorläufigen” Daten. Das Entscheidende sind aber die protokollierten Daten. Dass es hier zu Differenzen kommt ist bedauerlich, aber menschlich.
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es gelegentlich bei Wahlen zu derartigen “Vertauschungen” von Summen geht, die aber im Nachhinein relativ rasch aufgeklärt werden können.
    Übrigens: In Oberösterreich werden die Daten (Wahlergebnisse) elektronisch (eine Art Datenbanklösung) von der Gemeinde an die Bezirks- und Landeswahlbehörden übermittelt (und zur Kontrolle auch noch telefonisch oder per Fax von der Gemeinde zur Bezirkswahlbehörde). Da die Wahlakten bzw. die Protokolle der Gemeinde- und Sprengelwahlbehörden noch am Wahltag der Bezirkswahlbehörde zu übergeben sind, können die besprochenen Vertauschungen noch am Wahltag erkannt werden (auch wenn “falsche” Zahlen bereits veröffentlicht wurden).

  35. Ups: Kommen und gehen verwechselt.
    Der vorletzte Absatz sollte richtig lauten:
    Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass es gelegentlich bei Wahlen zu derartigen „Vertauschungen“ von Summen kommt, die aber im Nachhinein relativ rasch aufgeklärt werden können.

  36. Der von Maria geschilderte Vorgang ist NICHT korrekt.

    § 10 Abs. 2 BPräsWG: “Das Wahlrecht kann von denjenigen Wählern, denen entsprechend § 5a Wahlkarten ausgestellt wurden, in jedem Wahllokal oder im Weg der Übersendung der verschlossenen Wahlkarte an die zuständige Bezirkswahlbehörde ausgeübt werden (Briefwahl).”

    § 10a Abs. 2 BPräsWG: “Dem Wahlkartenwähler hat der Wahlleiter nach Öffnen des ihm von diesem zu übergebenden Briefumschlags (§ 5a Abs. 6) den inliegenden amtlichen Stimmzettel auszuhändigen und anstelle des entnommenen weißen Wahlkuverts ein blaues Wahlkuvert zu übergeben. Das weiße Wahlkuvert hat der Wahlleiter zu vernichten. Der Wahlleiter hat den Wahlkartenwähler ausdrücklich darauf aufmerksam zu machen, daß zur Stimmabgabe der bereits bei der Ausstellung der Wahlkarte ausgefolgte Stimmzettel zu verwenden ist. Hat ein Wahlkartenwähler diesen Stimmzettel jedoch nicht mehr zur Verfügung, so ist ihm ein neuer amtlicher Stimmzettel auszufolgen.”

    Anders als bei der Nationalratswahl kann mit Wahlkarte in JEDEM Wahllokal gewählt werden, und zwar nicht nur durch Abgabe der verschlossenen Wahlkarte.

  37. @lucretia
    Soweit ich informiert bin bekamen die briefwahlwähler des 1. Wahlganges gleich die wahlkarte für den 2. Wahlgang mit(der name des Kandidaten musste hier von hand eingetragen werden).
    Somit hatten ALLE briefwahlwähler des 1. Wahlganges automatisch auch im 2. Wahlgang eine wahlkarte.
    Da der 2. Wahlgang erst einige wochen nach dem 1. Statt fand, hatten logischerweise viele, welche beim 1. Wahlgang zur urne schreiten konnten beim 2. Wahlgang eine wahlkarte beantragt, weil sie an diesem termin eben verhindert waren(urlaub, auslandsaufenthalte usw.)
    Dadurch ist es logisch das der anteil der briefwähler bei dieser wahl höher war, als bei wahlen bei denen es nur einen wahlgang gibt

  38. @kathrin & @lucretia
    Auch ich habe bei Beantragung der Wahlkarte im 1. Durchgang sofort eine für den 2. bekommen (leeres Kandidatenfeld). Ich wurde gefragt, ob ich für den 2. eine bekommen möchte. Kann mir vorstellen, dass man da aus Bequemlichkeit sich gleich eine für den 2. geben lässt. So könnte man den Wahlkartenzuwachs von 1. auf 2. erklären.
    PS: Martin Thuer, das ist genial. Bin es gar nicht gewohnt, so wenige haltlose Kommentare zu lesen. Hier geht’s wirklich sachlich zu! Bravo!

  39. Hallo zusammen.
    Zu den doppelwahlen möcjte ich folhendes anmerken. Ich selbst habe eine wahlkarte beantragt und habe sie zu haue liegen. Bin aber dennoch an die urne gegangen wo neben der wahlinformation noch nicht einmal ein ausweis erforderlich war um den amtlichen stimmzettel zu bekommen.
    Natürlich sitzen da mehrere wahlhelfer. Aber jeder mit einer anderen funktion und ich denke, dass wenn ich irgendwo markiert gewesen wäre als wahlkartenwähler hätte das nur einer der anwesenden bemerkt und dem kann das sehrwohl egal sein. Die anderen bemerken es ja nicht mal. Das heißt dahingehend kann es durchaus einseitig sein (von der Bewertung her) ob man es zulässt oder eben nicht.
    Wahlmanipulation ist leider insbesondere durch die kaum gesicherte briefwahl ohne widerstand möglich!

  40. Fragen zu den Wahlkarten:
    a) Wenn ich per Wahlkarte wähle, kann diese dann ausschließlich in der Bezirkswahlbehörde von der sie ausgestellt worden ist ausgezählt werden? Oder ist es möglich, dass zB eine in Innsbruck abgegebene Wiener-Wahlkarte in Innsbruck auch ausgezählt wird?
    b) Kann man seine Wahlkarte in jedem Wahlkarten-Lokal des Landes eintauschen oder nur dort wo man eingetragen ist?
    c) Was passiert, wenn man die Wahlkarte gegen normalen Stimmzettel austauscht? Wird man als Briefwähler gezählt oder normal?
    d) Gibt es eine Statistik, wieviele der Wahlkartenwähler nur im 1. oder nur im 2. Wahlgang eine Wahlkarte beantragt haben?
    DANKE!
    @MartinThuer Bitte die “Test-Daten” Panne der Vollständigkeit halber einfügen – sogar oe24.at klärte auf (http://www.oe24.at/oesterreich/politik/Peinliche-Panne-sorgt-fuer-Aufregung/236701691).

  41. zu John:
    ad a.): Auf der Wahlkarte (die eigentlich ein beschriftetes Kuvert ist) steht die Adresse der Bezirkswahlbehörde (BH oder Magistrat) an die dieses Kuvert mit dem Stimmzettel (der in ein weiteres unbeschriftetes Kuvert zu geben ist) zu senden oder zu übergeben ist. Und diese Bezirkswahlbehörde zählt auch aus. Das gilt für die “Briefwähler”.
    Ich kann aber auch mit der Wahlkarte (also dem nicht verschlossenen Umschlag) in jedem Wahllokal für Wahlkartenwähler (das entscheiden in der Regel die Gemeinden) wählen. Bei der Bundespräsidentenwahl werden diese Stimmen im jeweiligen Wahlsprengel ausgezählt.
    Bei anderen Wahlen ist das nicht möglich, denn z.B. bei der Nationalratswahl gibt es für die einzelnen “Regionalwahlkreise” (Teile von Bundesländern) unterschiedliche Stimmzettel, da einerseits nicht alle Parteien in allen Landeswahlkreisen (Bundesländern) kandidieren und andererseits in jedem Regionalwahlkreis andere Personen auf den Parteilisten kandidieren. Letzteres hängt damit zusammen, dass die Mandate im wesentlichen nach den Wahlergebnissen in den Regionalwahlkreisen vergeben werden. Folglich werden die Stimmen der Wahlkartenwähler bei der Nationalratswahl von den Wahllokalen in den Gemeinden – im Wege der Weitergabe an die Bezirks- und Landeswahlbehörden – zu den entsprechenden Landeswahlbehörden gesandt, damit die Stimmen dann dort ausgezählt und – dem Wohnsitz des Wählers entsprechend – dazu gezählt werden können.

    ad b.: Bei bundesweiten Wahlen kann man mit der Wahlkarte in jedem Wahlkartenlokal in Österreich wählen (Man erhält vom jeweiligen Wahlleiter den Stimmzettel für die Wahl).
    Bei landesweiten Wahlen geht das nur im eigenen Bundesland.

    ad c.: Bei der Bundespräsidentenwahl wird die Stimme dann mit den anderen Stimmen der Wähler des betreffenden Sprengels mitausgezählt. Dieser Vorgang wird in der Weise nachvollziehbar protokolliert, dass man im sogenannten Abstimmungsverzeichnis den Wahlkartenwähler als solchen bezeichnet. So kann man – allerdings nur der Summe nach – feststellen, wie viele Wahlkartenwähler in diesem Sprengel gewählt haben.
    Zur Auszählung bei der Nationalratswahl siehe a.

    ad d.: Ich glaube nicht, dass die Wahlkartenanträge personenbezogen statistisch erfasst werden. Es werden lediglich die Summen der ausgestellten Wahlkarten gemeindeweise erfasst und zwar für beide Wahlgänge. Es ist somit nur die Feststellung möglich, wie viele Wahlkarten insgesamt bei jedem dieser zwei Wahlgänge beantragt wurden.

  42. @Kathrin & @John
    Bzgl. “Ich bekomme gleich eine 2. Wahlkarte, wenn ich die 1. anfordere”:
    Meine Freundin (Wohnsitz: kleinerer Ort in OÖ) und ich (Wohnsitz: Linz Stadt) haben beide Wahlkarten angefordert.
    Meine Freundin, hat eine extra Checkbox ankreuzen müssen, damit Sie gleich eine 2. Wahlkarte anfordert. Ich habe diese Auswahl bei mir aber nicht gesehen (meine Freundin hat mich erst im Nachhinein, ob ich dieses Kreuzchen gemacht habe).
    Wir bekamen jedoch beide vor der 1. Wahl nur eine Wahlkarte per Post. Für die 2. Wahl bekam meine Freundin automatisch ihre 2. Wahlkarte zugestellt, und ich musste sie erneut anfordern.

    Bzgl “Leeres Kandidatenfeld am 2. Stimmzettel”:
    Alle unserer 4 Wahlzettel waren aber “korrekt” gedruckt – sprich man musste den Namen des Kandidaten nicht händisch ausfüllen.

    @Bernd bzgl “Wenn es ein Testfile zum Testen der Homepage war und kurz online zu sehen war, so frage ich mich doch, warum ein Systemtest mit Original-Daten durchgeführt wurde.”:
    Woher nimmst du das Wissen, dass es Original-Daten und keine Dummy-Daten sind, die hier zum Einsatz kamen?
    Für mich ist es keine Frage, dass das System im Vorfeld erstellt und getestet werden muss (bin selbst Programmierer). Das dann eine derartige Test-Seite auch nach dem Test noch sichtbar (aber nicht mehr verlinkt) ist, ist zwar bitter und sollte natürlich nicht passieren, aber es kann passieren.

  43. Zur Wahlkartenstatistik steht in § 5a Abs. 15 Satz 3 BPräsWG: “Bei der Bekanntgabe der Zahl der Wahlkarten ist jeweils die Zahl der an im Ausland lebende Wahlberechtigte sowie die Zahl der für den zweiten Wahlgang ausgestellten Wahlkarten getrennt auszuweisen.”

    Ich würd das so lesen, dass auch beim ersten Wahlgang die bereits für den zweiten Wahlgang ausgestellten Wahlkarten ausgewiesen werden, aber zumindest in der Statistik des BM.I ist das nicht der Fall.

    Vormerkung für einen zweiten Wahlgang muss man von der gleichzeitigen Ausstellung (so grundsätzlich ins Ausland) unterscheiden.

  44. @David @Katrin @John – zu: Leerer Stimmzettel
    Der sogenannte “Leere Amtliche Stimmzettel” ist gesetzlich vorgesehen (§ 76 der Nationalratswahlordnung bzw. § 11 Bundespräsidentenwahlgesetz) und enthält ein leeres Feld, in den der Name des zu wählenden Kandidaten (bei der Bundespräsidentenwahl) einzutragen ist. Dieser Stimmzettel wird den Wahlkartenwählern dann zugesandt, wenn sie bereits beim Wahlkartenantrag für den 1. Wahlgang erklären, dass sie zwischen 1. Wahlgang und Stichwahl durchgehend ortsabwesend sind (oder bei Auslandsösterreichern). Ein Zusenden der Wahlkarte an den Wohnort während ihrer Abwesenheit wäre für diese Personen ja sinnlos. Möglicherweise war das bei der Information für den schriftlichen Wahlkartenantrag zu wenig klar erkennbar. Es ist daher gut möglich, dass – je nachdem wie es bei den Gemeinden verstanden wurde – entweder ein leerer Stimmzettel für den zweiten Wahlgang bereits zum ersten Wahlgang mitgesandt wurde oder die Wahlkarten für beide Wahlgänge zeitlich getrennt versandt wurden.

  45. Selten habe ich so eine sachliche Diskussion in einem Forum erlebt.
    Der Artikel von Martin Thür ist auch Spitze. Vielen Dank für die vielen Infos.

  46. Wie ist das mit der Doppel Wahl Möglichkeit in Wien. Was der hr reichert im inet geposted hat. Mit seinem vollständigen echten Namen sowie mit seiner originalen briefwahlkarte. Und dennoch War er im Wahllokal wählen. Ohne seine briefwahlkarte umtauschen zu müssen oder ohne darauf hingewiesen worden zu sein das er als briefwähler aufscheint und wenn dies so War. Sorry dann gehört die Wahl wiederholt denn das ist ja der absolute Wahnsinn. Das würde auch erklären warum auf einmal so viele briefwahl stimmen zusammen gekommen sind.

    https://m.youtube.com/watch?v=G0a3vCFjGRU

  47. Wenigstens weiß ich jetzt, wo der Standard die Zahl 15.515 abgeschrieben hat. Gibt es irgendwann ein Interview, warum es eine Woche dauert, einen Tippfehler auszubessern?

  48. Und wie sieht es mit den Vorwurf Blei/Graphitstifte berwendet zu haben aus?

  49. Das Gesetz sieht ausdrücklich vor dass auch Bleistifte zulässig sind. Das Papier der Stimmzettel ist Recycling Papier minderer Qualität, auf dem jede Radierung auffällt. Ausserdem kann man auch auf andere Weise noch den Kandidaten wechseln. Und jeder Stimmzettel wird von allen Wahlhelfern bei der Auszählung kontrolliert. Deswegen sind ja von allen Fraktionen welche anwesend. Jede Manipulation kann dadurch entdeckt werden.

  50. Zum Vorwurf, eine Doppelwahl wäre möglich gewesen: nein, bisher ist nur ein Einzelfall bekannt, bei dem wohl ein Wahlhelfer geschlafen hat oder sonst ein Fehler passiert ist. Die gesetzlichen Vorgaben sind klar, jeder der diese wissentlich ignoriert, macht sich strafbar. Aus einem solchen Einzelfall aber gleich eine groß angelegte Wahlmanipulation zu machen ist nur trotzige Verweigerung, weil halt der Herzenskandidat nicht gewonnen hat…

  51. Bei den Kommentar von Kathrin & John schreiben die, dass Kathrin gleich die 2. Wahlkarte angefordert hatte und sie auch mit der 1. wahlkarte übermittelt bekam. sie schreiben auch, dass die Namen in der 2. Wahlkarte schon aufgedruckt waren und nicht sie ausfüllen mussten. da frage ich mich, wie konnte man vor dem 1. Wahlgang schon wissen wer die Kandidaten im 2. Wahlgang sein werden.ist doch komisch, oder.

  52. Nein, das steht da nicht. Fordert man eine Wahlkarte für den 2. Wahlgang vor dem Endergebnis des 1. Wahlgangs an so erhält man einen “leeren” Stimmzettel, auf den man den Namen des Kandidaten eintragen muss.

  53. Wie sieht das heute aus, am 8. Juni? Da sind noch mehr als 500.000 Schlampereien dazu gekommen. Wollen Sie nicht alles einmal aktualisieren?

  54. Werde ich sobald ich die Anfechtung im Volltext bekomme. Die FPÖ weigert sich noch, sie mir zur Verfügung zu stellen.

  55. Die 13 Seiten Presseaussendung enthalten auch interessante Angaben. Wird nicht einfach, alles als Unsinn zu bezeichnen.

  56. Die 13 Seiten enthalten zu Großen Teilen bereits Bekanntes. Die Zahlen sind ungewöhnlich hoch und viele der Vorwürfe höre ich zum ersten Mal. Aber ohne Volltext ist jede Beurteilung dieses Pressepapiers sinnlos. Möglichst große dramatische Zahlen. Die werden so keinesfalls stimmen. Die Frage ist in welchen Teilbereichen etwas an den Vorwürfen dran sein könnte. Nie vergessen: Eine frühere Auszählung der Wahlkarten alleine, bedeutet noch nicht, dass das Ergebnis manipuliert wurde.

  57. Es ist nicht entsprechend den Gesetzen ausgezählt worden. Und das bei einer sehr großen Zahl von Stimmen, wie Sie ja richtig schreiben. Es sind nicht nur die Öffnungen der Kuverts ohne Anwesenheit der Kommission vorgenommen worden – das heißt nämlich zu früh – sondern auch Zehntausende Auszählungen überhaupt ohne Wahlkommission. Unfassbar, wenn man sich das genau über legt.

  58. Dass nicht entsprechend der Gesetze ausgezählt wurde heisst nicht, dass deswegen das Ergebnis unrichtig ist. Wenn im Gesetz steht, es ist erst am nächsten Tag auszuzählen und es wird am selben Abend noch ausgezählt, ändert das am Auszählungsergebnis nichts.
    Woher ist die Information, dass zehntausende Auszählungen ohne Wahlkommission stattfanden? Wie ist diese Behauptung beweisbar?

  59. Das wird sich herausstellen, dafür ist ja der Verfassungsgerichtshof da. Haben Sie den Pressetext schon gelesen?

  60. z. B. Kurier 8.6.2016 …dass in sieben Bezirken keine Kommission das Auszählen überwacht haben soll: “Dann müsste der VfGH der Anfechtung wohl stattgeben, weil das Wahlergebnis ein anderes sein kann” …. (Öhlinger) etc.

  61. @Roland Giersig:
    Je nach Größe des Bezirkes hatte jede Bezirkswahlbehörde (auf Ebene der Bezirkshauptmannschaften, Magistraten bzw. in Wien der Magistratischen Bezirksämter) schätzungsweise 5.000 – 10.000 Wahlkarten auszuzählen. Es ist klar, dass sich die 10-köpfige Wahlbehörde dazu auch “Hilfskräften” bedient. Entscheidend ist, dass bei der Auszählung die Wahlbehörde anwesend sein muss, wenn die Hilfskräfte alleine auszählen, ist das rechtswidrig und kann zur Aufhebung der Wahl führen. Dazu gibt es bereits eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes (Gemeinderatswahl St. Pölten).
    Allerdings: Vorarbeiten ohne Öffnen der Wahlkarten (das sind die an die Wahlbehörde gesandten Kuverts mit dem Stimmzettel) dürften auch ohne Anwesenheit der Wahlbehörde zulässig sein. Das betrifft das Entfernen der Lasche auf der Rückseite der Wahlkarte, damit der Wähler bzw. die Wählerin, die Wahlrechtsbestätigung der Gemeinde und die Unterschrift lesbar wird. Diese Daten müssen – für die Wahlbehörde – in Listenform erfasst werden. Bei der Gelegenheit kann ich nicht auszuzählende Wahlkarten “aussortieren” (auf einen separaten Stoß legen, damit die Wahlbehörde das überprüfen kann). Das betrifft z.B. Wahlkarten, die nicht unterschrieben sind. Meiner Meinung sind derartige Vorarbeiten kein Grund für eine erfolgreiche Anfechtung.

  62. Die Bezirkswahlbehörde Graz (Stadt) hat allein 31’194 Wahlkarten (zuzüglich nichtige), die theoretisch alle der Bezirkswahlleiter unter Beobachtung der Beisitzer persönlich prüfen und öffnen müsste. Dafür können zumindest dem Wortlaut nach keine Hilfskräfte eingesetzt werden. Das praktisch einzuhalten, ist völlig unmöglich. Insofern ist der Verstoß offensichtlich; die Frage ist bloß, ob er für das Ergebnis erheblich sein kann.

  63. @ Ratinger Linke
    § 2 des Bundespräsidentenwahlgesetzes weist – hinsichtlich der Wahlbehörden – auf die Nationalratswahlordnung (NRWO) hin. § 7 Abs. 2 NRWO lautet:
    “(2) Den Wahlbehörden werden die notwendigen Hilfskräfte und Hilfsmittel aus dem Stand des Amtes zugewiesen, dem der Wahlleiter vorsteht oder von dessen Vorstand er bestellt wird.”
    Das heißt, dass Hilfskräfte mitarbeiten dürfen, allerdings “nur unter Augen” (d.h. nicht alleine) der Wahlbehörde (Wahlleiter und Beisitzer). Das hat der Verfassungsgerichtshof so formuliert (Siehe z.B. die Entscheidung vom 13.06.1997, WI-7/96; betraf GR-Wahl in St. Pölten).

  64. In St. Pölten ist es aber nur um den nicht spezifisch geregelten Zugriff auf verwahrte Wahlakten gegangen. § 14a Abs. 1 BPräsWG weist gewisse Aufgaben explizit dem Bezirkswahlleiter zu und sagt ausdrücklich, dass die Beisitzer den Bezirkswahlleiter kontrollieren sollen und nicht etwaige Hilfskräfte.

    Umgekehrt würd das kollegiale Kontrollieren der Hilfskräfte an Ort und Stelle beim Einlangen der Wahlkarten (§ 10 Abs. 6 BPräsWG) als zwingende Forderung wohl zu weit gehn.

  65. Daher steht ja in § 14a Abs. 1 BPräsWG der Zusatz “unter Beobachtung durch die anwesenden Beisitzer” (u.a. beim Öffnen der Wahlkarten) und eben nicht auch in § 10 Abs. 6 BPräsWG (Fall des “Sichtbarmachens der unter der Lasche befindlichen Daten).
    Unabhängig davon besteht die Möglichkeit, dass Hilfskräfte nach § 7 Abs. 2 NRWO für beide Tätigkeiten unterstützend tätig werden.

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